Warum eigentlich verwarnt Google Website-Betreiber nicht, bevor eine Manuelle Maßnahme verhängt wird? John Müller hat dazu einige Argumente genannt.
Wenn Google gegen eine Website eine Strafmaßnahme verhängt, eine sogenannte Manuelle Maßnahme, geschieht das plötzlich und ohne Vorwarnung. Solche Strafen können wegen verschiedener Verstöße gegen die Google Richtlinien verhängt werden, zum Beispiel wegen des Aufbaus unnatürlicher Backlinks. Aktuell sind verschiedene Websites wegen des Verstoßes gegen die Site Reputation Abuse Spam Policy von Manuellen Maßnahmen betroffen.
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Warum aber warnt Google die Betreiber der Websites nicht, bevor es zu einer Abstrafung kommt? Dann hätten die Betreiber doch die Möglichkeit, Schaden von ihrer Website abzuwenden.
Zu dieser Frage hat sich jetzt John Müller auf LinkedIn geäußert. Er schrieb, er sei grundsätzlich dafür. Allerdings sei das eine Herausforderung. Wenn man Vorwarnungen einführe, um die Qualität der Suchergebnisse zu verbessern (Ziel sei es nicht, Websites abzustrafen, sondern die Suchergebnisse zu verbessern), dann wäre es merkwürdig, die Ergebnisse für eine Woche schlecht zu lassen.
Google wolle Probleme neutralisieren und zum Beispiel schlechte Links ignorieren. Dann sei es aber nicht zu erwarten, dass durch die Lösung der Probleme wie zum Beispiel durch das Entfernen schlechter Links die Website unverändert in der Suche erscheine.
Müller hatte bereits im Jahr 2022 darauf hingewiesen, dass eine Website nach dem Aufheben einer Manuellen Maßnahme kaum wieder die Position in der Suche einnehmen werde, die sie zuvor bekleidet hatte.
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