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SEO-News

Gerichtsentscheidung: Welche Daten Google mit seinen Wettbewerbern teilen muss - und welche nicht

Christian Kunz
06. September 2025
Zuletzt aktualisiert: 06. September 2025
Google Glaswand

Google muss laut Gerichtsentscheidung bestimmte Rohdaten aus dem Suchindex mit Wettbewerbern teilen. Viele Daten werden aber ausgenommen. 

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Im Kartellverfahren gegen Google hat das zuständige Gericht entschieden, dass Google bestimmte Daten mit seinen Wettbewerbern teilen muss, um den Wettbewerb wiederherzustellen. Die Entscheidung lehnt jedoch einige der von den Klägern geforderten Offenlegungen ab.

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TL;DR: das Wichtigste in Kürze

  1. Google muss einmalig Rohdaten aus seinem Suchindex (wie DocIDs und Crawl-Zeitpunkte) bereitstellen.
  2. Google muss nutzerseitige Interaktionsdaten (wie Klicks und Verweildauer) für Glue- und RankEmbed-Modelle mindestens zweimal anonymisiert teilen.
  3. Spezifische Popularitäts- und Qualitätssignale (z.B. Navboost/Glue) muss Google nicht offenlegen.
  4. Die Weitergabe von Trainingsdaten für GenAI-Modelle wurde ebenfalls abgelehnt.
  5. Google muss auch keine Knowledge Graph Daten oder Anzeigen-Daten mit Wettbewerbern teilen.

Das Gericht stellte fest, dass Google seine Monopolstellung in der Suche und im Bereich der Suchanzeigen illegal aufrechterhalten habe. Als Reaktion darauf hat es Maßnahmen angeordnet, um den Wettbewerbern die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um aufzuholen und ihrerseits Innovationen zu fördern. Zwar muss sich Google nicht von Chrome und Android trennen, doch muss das Unternehmen zumindest einige sensible Daten mit seinen Wettbewerbern teilen.

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Diese Daten muss Google teilen

Aus den Gerichtsunterlagen lässt sich detailliert entnehmen, welche Daten Google mit seinen Wettbewerbern teilen muss und welche nicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden jeweils die Seiten aus dem Dokument genannt, von denen die Angaben stammen.

Suchindex-Daten (Search Index Data) 

Google wird angewiesen, bestimmte Rohdaten aus seinem Suchindex zur Verfügung zu stellen. Der Suchindex ist definiert als „Datenbanken, die Informationen über Websites und deren Inhalte speichern und organisieren, die aus dem Web gecrawlt werden“ (siehe Gerichtsentscheidung Seite 141). Diese Offenlegung soll Wettbewerbern helfen, einen eigenen Suchindex aufzubauen und zu verbessern. Google muss die folgenden Informationen einmalig und zu Grenzkosten bereitstellen (Seiten 136 und 146):

  • Die eindeutige Kennung (DocID) für jedes Dokument im Suchindex und eine Kennzeichnung für Duplikate dieser Dokumente.
  • Eine DocID-zu-URL-Zuordnung, welche die eindeutige DocID der Adresse einer Webseite im Web zuordnet.
  • Das erste Mal, dass eine URL gesehen wurde.
  • Das letzte Mal, dass eine URL gecrawlt wurde.
  • Der Spam-Score.
  • Das Gerätetyp-Flag.

Das Gericht betonte, dass diese Offenlegung „einmalig“ sein werde, um Wettbewerbern den nötigen Start zu ermöglichen, ohne das Risiko des „Free Ridings“ zu erhöhen.

Nutzerseitige Daten (User-Side Data)

Im Bereich der nutzerseitigen Daten, die sich auf Interaktionsdaten oder „Klick-und-Abfrage“-Daten beziehen, muss Google ebenfalls relevante Datensätze teilen. Diese Daten sind die „Rohstoffe“, die Google zur Verbesserung seiner Suchdienste verwendet (Seite 147). Google muss die folgenden Datensätze zu Grenzkosten und mindestens zweimal zur Verfügung stellen, wobei eine Obergrenze noch festzulegen ist. Die Offenlegung muss unter Anwendung von Techniken zur Wahrung des Datenschutzes und zur Anonymisierung erfolgen (Seiten 158 und 163).

  • Nutzerseitige Daten, die zum Aufbau, zur Erstellung oder zum Betrieb der Glue-Statistikmodelle verwendet werden. Per Glue protokolliert Google Nutzerinteraktionen. Die Daten umfassen Rohdaten, die sich auf Abfragen und Nutzerinteraktionen mit Suchergebnissen beziehen, wie Klicks, Verweildauer und den Nutzerpfad auf der Suchergebnisseite (Seite 147).
  • Nutzerseitige Daten, die zum Training, Aufbau oder Betrieb der RankEmbed-Modelle verwendet werden (Seite 152). Das umfasst Klick-und-Abfrage-Daten, die zum Training dieser Modelle verwendet werden, aber nicht die Modelle selbst oder die daraus abgeleiteten Rankingsignale (Seite 157).

Die Verpflichtung zur mehr als einmaligen Offenlegung wird vom Gericht als angemessen erachtet, weil die Aktualisierung von Trainingsdaten mit neuen Informationen von Bedeutung ist (Seite 158).

Diese Daten muss Google nicht teilen

Das Gericht hat auch mehrere Forderungen der Kläger abgelehnt oder eingeschränkt, insbesondere dort, wo es Googles eigene Entwicklungsleistungen, Innovationen oder sensible Geschäftsinformationen übermäßig beeinträchtigen könnte.

Eingeschränkte Suchindex-Daten

Das Gericht lehnte die Forderung nach Offenlegung von Daten aus „Daten-Feeds oder über Partnerschaften gesammelten“ Informationen ab, weil die Kläger nicht nachweisen konnten, dass Wettbewerber diese Daten nicht auf kommerziellen Bedingungen erwerben können (Seite 141). Auch die Offenlegung von Signalen, Attributen oder Metadaten, die „in irgendeinem Teil aus nutzerseitigen Daten abgeleitet“ sind, wurde gestrichen, weil sie zu weit gefasst war und auch hochtechnische Signale umfassen könnte (Seite 142).

Insbesondere die Offenlegung von „Popularity, as measured by user intent and feedback systems including Navboost/Glue“ sowie „Quality measures including authoritativeness“ wurde abgelehnt (Seite 143). Diese Signale wurden als primär durch Entwicklungsleistung und Innovation entstanden angesehen, und die Kläger lieferten keine ausreichenden Beweise für ihre Abhängigkeit von Googles Skalenvorteil aus den illegalen Handlungen.

Eingeschränkte Nutzerseitige Daten

Die Offenlegung von nutzerseitigen Daten, die als Trainingsdaten für GenAI-Modelle verwendet werden, wurde ebenfalls abgelehnt (Seite 152). Das Gericht stellte fest, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass Googles Skalenvorteil bei der Suche zu einem Qualitätsvorteil bei GenAI-gestützten Suchantworten führt (Seite 156). Die Beweise zeigten nach Ansicht des Gerichts vielmehr, dass der GenAI-Produktbereich hart umkämpft ist und Googles Gemini-App keinen klaren Vorteil gegenüber Wettbewerbern hat (Seite 156).

Knowledge Graph Daten

Die Kläger schlugen vor, Google zur Offenlegung von Daten zu verpflichten, die ausreichen, um Googles Knowledge Graph nachzubilden. Diesen Vorschlag lehnte das Gericht jedoch ab (Seiten 148 und 149). Der Knowledge Graph werde „nicht direkt“ aus nutzerseitigen Daten oder dem durch die illegalen Vereinbarungen erzielten Skalenvorteil abgeleitet (Seite 144). Seine Daten stammen aus zahlreichen Daten-Feeds und Pipelines von Dritten, und der Zusammenhang zwischen Googles Nutzerbasis und den Anreizen für Dritte, Informationen mit Google zu teilen, wurde als „zu gering“ angesehen, um die obligatorische Offenlegung von Milliarden von Datenpunkten zu rechtfertigen (Seiten 144 und 150).

Anzeigen-Daten (Ads Data)

Die Kläger beantragten die Offenlegung von Daten im Zusammenhang mit Googles Auswahl, Rangliste und Platzierung von Suchtextanzeigen. Dieser Vorschlag wurde als „zu weit gefasst“ und mit „unzureichenden Beweisen“ behaftet angesehen und daher abgelehnt (Seiten 165 und 167). Ein Großteil der vorgeschlagenen Daten wie „Konversionsdaten von Werbetreibenden“ werde von den Werbetreibenden selbst geliefert und nicht direkt aus Nutzerinteraktionen mit Google abgeleitet (Seite 166). Solche Daten würden von Werbetreibenden als besonders sensibel angesehen. Es fehlte auch an überzeugenden Beweisen, wie die Weitergabe von Anzeigendaten den Wettbewerb auf dem Markt für Suchtextanzeigen direkt erhöhen würde, weil dieser Markt eher von den Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt für allgemeine Suchdienste angetrieben werde (Seite 167).

Bewertung

Insgesamt scheint Google auch im Bereich Datenfreigabe an Wettbewerber recht glimpflich davongekommen zu sein. Zwar muss Google einige Einblicke gewähren. Diese dürften jedoch kaum ausreichen, damit Wettbewerber von Googles Suche-Know-How profitieren und damit ähnliche Dienste erstellen können. Und selbst wenn das gelänge: Google wird sich in der Zwischenzeit weiterentwickeln und kann dazu seine riesigen Ressourcen nutzen. Bis die Wettbewerber also zum aktuellen Stand von Google aufgeschlossen hätten, wäre ihnen Google schon wieder uneinholbar voraus.

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