
Google erzielt Teilsieg in Antitrust-Verfahren und behält Chrome

Google hat einen Teilsieg in seinem Antitrust-Verfahren erzielt, weil das Unternehmen die schwerwiegendsten geforderten Strafen vermieden hat. Weder muss Google Chrome verkaufen, noch muss Google die Zahlungen an Apple einstellen.
Die Alphabet-Aktien verzeichneten nach einem Bericht von CNBC nach der Gerichtsentscheidung einen Anstieg von acht Prozent im nachbörslichen Handel. Investoren bewerteten das Urteil als geringfügige Konsequenzen nach einer bedeutenden Niederlage im Vorjahr.
Die Entscheidung von US-Bezirksrichter Amit Mehta folgt fast ein Jahr, nachdem er Google eine illegale Monopolstellung im Bereich der Internetsuche bescheinigt hatte. Im August 2024 hatte das US-Bezirksgericht geurteilt, dass Google gegen Section 2 des Sherman Act verstoßen und ein Monopol in der Suche und damit verbundenen Werbung gehalten hatte.. Ein Termin für das endgültige Urteil ist für den 10. September angesetzt.
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Jetzt unverbindlich anfragenGoogle muss weder Chrome noch Android abgeben
Ein zentraler Punkt der Gerichtsentscheidung ist, dass Google seinen Chrome-Browser behalten darf. Die US-Regierung, vertreten durch das Justizministerium (DOJ), hatte den erzwungenen Verkauf des Browsers gefordert. Der Chrome-Browser liefert Daten, welche Googles Werbegeschäft bei der Auslieferung gezielter Anzeigen unterstützen. Das Gericht hat die Forderungen nach einer Veräußerung von Chrome und des Android-Betriebssystems abgelehnt. Richter Mehta begründete dies damit, dass die Kläger mit diesen Forderungen über das Ziel hinausgeschossen seien, weil Google diese Vermögenswerte nicht für illegale Beschränkungen eingesetzt habe.
Google wurde untersagt, exklusive Verträge abzuschließen. Das Gericht erlaubt Google jedoch weiterhin, Zahlungen für das Preloading von Produkten zu leisten. Das Unternehmen darf aber keine exklusiven Vereinbarungen treffen, welche Zahlungen oder Lizenzierungen an Bedingungen knüpfen.
Das Justizministerium hatte von Google gefordert, die Praxis der „erzwungenen Syndizierung“ einzustellen. Das bezieht sich auf Vereinbarungen mit Unternehmen, die sicherstellen, dass Googles Suchmaschine die Standardauswahl in Browsern und Smartphones bleibt. Google zahlt Apple jährlich Milliarden von Dollar, damit Google die Standardsuchmaschine auf iPhones ist. Das ist für Apple lukrativ und für Google ein wichtiger Weg, um mehr Suchvolumen und Nutzer zu erhalten. Die Apple-Aktie stieg nachbörslich um vier Prozent.
Google wird nicht daran gehindert, Zahlungen oder andere Gegenleistungen an Vertriebspartner für das Preloading oder die Platzierung von Google Search, Chrome oder seinen GenAI-Produkten anzubieten. Das Gericht stellte fest, dass ein Verbot von Zahlungen erhebliche Nachteile für Vertriebspartner, verwandte Märkte und Verbraucher mit sich bringen würde.
Google muss Zugang zu Suchdaten erleichtern
Google muss außerdem seinen Zugang zu Suchdaten lockern. Das Justizministerium hatte während des Rechtsbehelfsverfahrens im Mai gefordert, das Google die Daten teilen muss, welche für die Generierung von Suchergebnissen verwendet werden, einschließlich Daten über Nutzerklicks.
Richter Mehta entschied, dass Google bestimmte Suchindex- und Nutzerinteraktionsdaten zur Verfügung stellen muss. Das Unternehmen muss jedoch keine Anzeigendaten teilen. Google ist nicht verpflichtet, detaillierte Daten mit Werbetreibenden zu teilen oder ihnen Zugang dazu zu gewähren. Die weiterzugebenden Datensätze wurden vom Gericht eingegrenzt und müssen zu „gewöhnlichen kommerziellen Bedingungen“ erfolgen, die mit Googles derzeitigen Syndizierungsdiensten übereinstimmen.
Was das in der Praxis bedeutet und ob davon auch Konkurrenten Googles profitieren werden, bleibt abzuwarten.
Das Urteil des Gerichts erkennt die Notwendigkeit an, Maßnahmen zu treffen, die den Markt für allgemeine Suchdienste öffnen sollen. Zudem solle Google daran gehindert werden, ähnliche wettbewerbswidrige Taktiken für seine GenAI-Produkte anzuwenden, wie sie das Unternehmen zur Monopolisierung des Suchemarktes eingesetzt hat.
Googles Reaktion
Google kommentierte in einem Blogbeitrag, das Gericht habe Grenzen für die Verbreitung der Google-Dienste auferlegt und das Unternehmen zum Teilen von Suchdaten mit Wettbewerbern verpflichtet.
Google äußerte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen dieser Anforderungen auf Nutzer und deren Privatsphäre und prüfe die Entscheidung genau. Das Unternehmen betonte, das Gericht habe erkannt, dass eine Veräußerung von Chrome und Android den Fokus des Falles auf die Aufteilung im Suchemarkt überschritten und Verbrauchern sowie Partnern geschadet hätte.
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