Google geht im Kartellverfahren in Berufung: Vor allem die Weitergabe von Daten an KI-Anbieter wird abgelehnt
Google hat im Kartellverfahren in den USA Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Ein wichtiger Punkt ist dabei die geforderte Weitergabe von Daten an Wettbewerber, zu denen auch KI-Anbieter wie OpenAI gehören.
Nachdem Google in einem Kartellverfahren in den USA als Monopolist bezeichnet und unter anderem dazu verurteilt worden war, Nutzerdaten an Wettbewerber weiterzugeben, hat das Unternehmen jetzt wie erwartet Berufung eingelegt.
Google hat jetzt den Berufungsschriftsatz eingereicht. Google argumentiert, dass das Kartellrecht den Wettbewerb schützen solle und nicht dazu missbraucht werden dürfe, einen erfolgreichen Konkurrenten abzustrafen, nur weil er durch ein überlegenes Produkt gewonnen hat.
Erfolg durch Qualität, nicht durch illegale Praktiken
Ein zentraler Vorwurf im Verfahren betraf die Verträge, die Google mit Browser-Entwicklern wie Apple (Safari) und Mozilla (Firefox) geschlossen hat, um auf deren Geräten als Standard-Suchmaschine voreingestellt zu sein. Google betont in seinem Schriftsatz, dass diese Unternehmen sich völlig freiwillig und aus legitimen geschäftlichen Gründen für Google entschieden haben. Apple und Mozilla wählten Google, weil es das beste Produkt für ihre Nutzer gewesen sei und gleichzeitig die beste Monetarisierung von Suchanfragen geboten habe.
Als Gegenbeispiel führt Google den Konkurrenten Microsoft an: Apple lehnte es ab, Microsofts Suchmaschine Bing als Standard einzurichten, weil Apple diese als qualitativ unterlegen und weniger geeignet bei der Monetarisierung von Werbung ansah. Laut Google seien die Milliardenzahlungen lediglich das legitime Resultat eines Wettbewerbs in der Sache.
Keine echten Exklusivverträge
Auch die Einordnung der Verträge als illegale Exklusivverträge weist Google zurück. Die Verträge mit Apple und Mozilla enthielten keine ausdrücklichen Exklusivitätsklauseln und untersagten es den Partnern nicht, auch andere Suchmaschinen zu vertreiben oder zu bewerben. Apple bietet beispielsweise Lesezeichen für Konkurrenten wie Bing oder Yahoo an. Zudem, so Google, sei es den Nutzern in allen großen Browsern mit nur wenigen Klicks möglich, die Standard-Suchmaschine in den Einstellungen zu ändern.
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Fehlerhafte Marktdefinition ignoriert realen Wettbewerb
Ein weiterer Kritikpunkt zielt auf die Definition des relevanten Marktes durch das Gericht ab. Das Gericht hatte spezialisierte vertikale Anbieter wie Amazon, Expedia oder Yelp aus dem Markt für Suchmaschinen ausgeschlossen, weil diese ein anderes Geschäftsmodell hätten. Google sieht darin einen klaren Rechtsfehler, denn SVPs konkurrieren intensiv mit Google um kommerzielle Suchanfragen. Weil allgemeine Suchmaschinen 80 Prozent der Anfragen (nämlich nicht kommerzielle) völlig kostenlos beantworten und nur durch kommerzielle Anfragen Geld verdienen, sei die Konkurrenz durch Plattformen wie Amazon eine Marktrealität, die Googles angebliche Monopolmacht stark einschränke.
Unverhältnismäßige Maßnahmen
Besonders scharf kritisiert Google die vom Gericht auferlegten Gegenmaßnahmen, die sogenannten Remedies. Das Gericht hatte unter anderem gefordert, dass Google seinen Suchindex, seine Nutzerdaten und seine Suchergebnisse mit Konkurrenten teilen muss, damit diese das System kopieren können. Google argumentiert, dass das Gericht keinerlei Feststellungen dazu getroffen habe, inwieweit Googles angeblich illegales Verhalten überhaupt zu seiner dominanten Marktposition beigetragen habe. Deshab seien diese drastischen Eingriffe willkürlich und ein Missbrauch des richterlichen Ermessens.
Als rechtlich unbegründet und fernab jeder Realität bezeichnet Google zudem die Entscheidung, diese weitreichenden Maßnahmen auch den Anbietern von Generativer KI wie OpenAI mit ChatGPT zur Verfügung zu stellen. Diese KI-Produkte existierten zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Fehlverhaltens noch gar nicht, gehören laut Google nicht zum relevanten Markt und feiern derzeit ganz ohne Hilfe aus eigener Kraft massive Markterfolge. Das Gericht greife hier unzulässig als zentraler Planer in einen hochdynamischen und wettbewerbsintensiven neuen Markt ein.
Es wird erwartet, dass das klagende US-Justizministerium seinerseits eine Stellungnahme zum Fall einreichen wird. Bis zur endgültigen Entscheidung im Fall kann es noch lange dauern.

























