SEO-News

RechtsprechungSEOs handeln nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern müssen bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen einige juristische Rahmenbedingungen beachten. Sonst laufen sie Gefahr, unangenehme Überraschungen zu erleben.

 

Wer als SEO im Kundenauftrag handelt, sollte sich vorher sehr genau über mögliche rechtliche Konsequenzen seines Handelns informieren. Darüber hat Rechtsanwalt Niklas Plutte gerade einen sehr umfassenden und interessanten Beitrag veröffentlicht. Dabei geht er auf die folgenden Schwerpunkte ein:

  • Welche Vertragsart liegt zugrunde (Werkvertrag vs.Dienstvertrag)
  • Erfolgsversprechen
  • Urheberrecht und Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Negative SEO

 

Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Schon die Wahl der Vertragsart stellt die Weichen für später mögliche Ansprüche seitens des Kunden. So bestehen im Dienstvertragsrecht im Allgemeinen keine Gewährleistungsansprüche bei Schlechtleistung des SEOs. Bei einem Werkvertrag dagegen muss der SEO die versprochenen Leistungen erbringen. Hier gilt es aufzupassen, denn sobald der SEO selbst Hand anlegt und zum Beispiel Programmierleistungen erbringt, begibt er sich in die Nähe des Werkvertragsrechts.

Vorsicht ist auch bei konkreten Leistungsversprechen geboten, etwa der Zusage eines bestimmten Rankings oder einer Mindestanzahl von zusätzlichen Besuchern. Bestimmte Zusicherungen können dann auch greifen, wenn allgemein die Anwendung von Dienstvertragsrecht vereinbart wurde.

 

Urheberrecht und Markenrecht

Ein weiterer Fallstrick für SEOs besteht in einer möglichen Verletzung des Urheberrechts. Texte, Grafiken, Logos und andere Medien, die der SEO für seine Arbeit am Kundenauftrag verwendet, sollten in ihrer Herkunft frei von Forderungen Dritter sein, denn sonst kann es für den Kunden des SEOs ungemütlich werden - Abmahnungen drohen. Ähnlich sieht es auch bei möglichen Verletzungen des Marken- und des Persönlichkeitsrechts aus. Der Missbrauch des Markennamens eines Konkurrenten - zum Beispiel in Form von Hidden Content - kann für den Kunden des SEO zum Bumerang werden. Der Kunde wird dann in der Regel versuchen, sich am SEO schadlos zu halten.

Eine in letzter Zeit immer häufiger angewandte Technik im Kampf mit Konkurrenten stellt das Negative SEO dar. Dabei versucht man, das Ranking des Konkurrenten zu verschlechtern, in dem man zahlreiche Links aus zweifelhaften Quellen auf dessen Webseite setzt. Dies wiederum veranlasst Google und andere Suchmaschinen dazu, die Zielwebseite abzuwerten. Wer als SEO solche Techniken einsetzt und sich dabei erwischen lässt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Zwar ist der Nachweis schwer zu erbringen, doch sollte klar sein, dass Negative SEO zahlreiche Rechtsvorschriften verletzt - unter anderem kann es um üble Nachrede, Verleumdung und gezielte Behinderung gehen.

Als konkretes Beispiel einer fehlerhaften SEO-Leistung geht Plutte auf die falsche Einrichtung von 301-Weiterleitungen ein. Solche Weiterleitungen bergen ein großes Schadenspotential, wenn sie nicht richtig angewendet werden. Im schlimmsten Fall können die Rankings der betreffenden Webseite komplett verloren gehen. Passiert so etwas oder Ähnliches, dann muss der SEO laut Plutte damit rechnen, für die daraus resultierenden Schäden einzustehen, denn bei der Einrichtung der Weiterleitung geht es um eine mangelhaft umgesetzte Leistung dar.

 

Fazit

SEOs gehen mit der Beratungstätigkeit und  vor allem mit der eigenhändigen Umsetzung der Optimimierungsmaßnahmen zahlreiche juristische Risiken ein. Diese Risiken solltem jedem SEO bewusst sein. Man kann nur jedem Dienstleister empfehlen, sich vor der Annahme des ersten Auftrags von einem Rechtsanwalt oder einer anderen juristisch erfahrenen Person beraten zu lassen. Die Ausgestaltung der Verträge und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten mit der nötigen Sorgfalt geschehen. Das kostet zwar zunächst etwas, kann aber später eine Menge Geld sparen.

 

Titelbild © Andrey Popov - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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