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LeistungsschutzrechtKritik an der Formulierung des Gesetzes, das dem Leistungsschutzrecht zugrunde liegt, die Feststellung der grundsätzlichen Anwendbarkeit und der zu hohen Vergütungsforderung durch die Verlage: Das ist das Fazit, das die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts heute gezogen hat. Sowohl Google als auch die Verlage sehen sich bestätigt.

Der Streit zwischen den zur VG Media zusammengeschlossenen Verlagen einerseits und Google andererseits währt nun schon Jahre. Im Grunde geht es beim so genannten Leistungsschutzrecht darum, dass die Verlage für die Verwendung von Auszügen, vor allem von Text-Snippets, aus ihren Inhalten von Suchmaschinen und News-Aggregatoren eine Vergütung fordern. Im Kern richtet sich die Forderung gegen Google als größtem Anbieter auf dem deutschen Markt. Google hatte diese Ansprüche stets zurückgewiesen und vertritt die Auffassung, dass die Verlage durch die Publikation ihrer Inhalte in den Suchergebnissen sogar profitierten.

Jetzt hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ein wenig Klarheit in den Konflikt gebracht. Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Schiedspruch sind

  • die grundsätzliche Bestätigung der Anwendbarkeit des Leistungsschutzrechts,
  • ein Vorschlag Wortanzahl, die ohne eine Vergütung genutzt werden darf und
  • die Feststellung, dass die von der VG Media geforderte Vergütung zu hoch ist.

Unter Einschränkungen ist das Leistungsschutzrecht also anwendbar. Allerdings bedarf es dazu der Festlegung einer Mindestwortzahl, die frei von einer Vergütung sein muss. Die Schiedsstelle schlägt dazu eine Obergrenze von sieben Wörtern vor - ohne Einberechnung der Suchbegriffe. Hier liegt auch die Kernkritik des DPMA begründet, denn die Gesetzeslage treffe bisher keine klare Aussage über die Reichweite des Ausnahmetatbestands.

Wichtig für Google dürfte vor allem die Ablehnung des DPMA der von der VG Media geforderten Vergütung in Höhe von ca. sechs Prozent von Googles Jahresumsatz in Deutschland sein. Konkret schreibt das DPMA:

"[...]da außerdem angesichts der nachgewiesenen Aktivlegitimation die aktuelle Tarifhöhe von 6% (aktuell 6,1084%) zu hoch ist, ist der Tarif in seiner gegenwärtigen Form nicht angemessen."

Bei Google ist man zufrieden und gib sich versönlich:

"Wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen. Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern."

Aktuell zeigt Google keine Suchergebnisse von Mitgliedern der VG Media an. In der VG Media sind derzeit 160 Verleger-Webseiten zusammengeschlossen. Dazu zählen Größen wie Axel Springer und Burda. Viele große Online-Portale wie spiegel.de, sueddeutsche.de oder faz.de sind dagegen nicht beteiligt und stellen die Inhalte für die Snippets in Suchmaschinen kostenfrei zur Verfügung.

 

Bild (C) Marco2811 - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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