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GoogleGoogle hat auf die zuletzt heftigen Beschwerden von Anzeigenkunden reagiert und die Richtlinien für anzeigenfreundliche Videos auf YouTube aktualisiert. Hinzugekommen sind einige neue Arten von Inhalten, die abgelehnt werden.

Im März dieses Jahres hatten einige große Kunden ihre Anzeigen aus YouTube und auch von anderen Seiten aus dem Google Display-Network zurückgezogen, weil sie im Zusammenhang mit extremistischen oder auf andere Weise anstößigen Inhalten ausgespielt worden waren.

Google hatte daraufhin Gegenmaßnahmen angekündigt. Einer der ersten Schritte bestand darin, dass Google für Publisher nicht nur komplette Webseiten, sondern jetzt auch einzelne Unterseiten für Werbung sperren kann.

Für Werbung auf YouTube gibt es jetzt neue Richtlinien an die Inhalte, die erfüllt werden müssen, damit Anzeigen ausgespielt werden. Wie Googles Ariel Bardin, Vice President Product Management, in einem Blogbeitrag schreibt, habe man sich mit Anzeigenkunden zusammengesetzt und daraufhin zusätzliche Kontrollen etabliert. Als Ergebnis seien viele Anzeigenkunden zu YouTube zurückgekehrt.

Zu den Maßnahmen, die Google in diesem Zusammenhang durchgeführt hat, gehört eine Aktualisierung der Richtlinien für anzeigenfreundliche Inhalte. Darin wurden einige neue Arten von Inhalten aufgenommen, die für Anzeigen zukünftig nicht mehr in Frage kommen:

Haß-Inhalte: Das sind Inhalte, die Diskriminierung, das Herabsetzen oder das Verletzen von Einzelnen oder Gruppen fördern und bei denen es um die Kultur, die Herkunft, die Nationalität, Religion, Behinderungen, den Status - auch als Veteran - , die sexuelle Neigung, die geschlechtliche Identität oder andere Merkmale geht, die zur systematischen Diskriminierung oder Marginalisierung genutzt werden sollen.

Unangemessene Verwendung von Charakteren der Familienunterhaltung: Inhalte, die im Sinne der Unterhaltung Familienpersonen zeigen, die gewalttätiges, sexuelles, widerwärtiges oder in anderer Weise unangemessenes Verhalten zeigen, auch dann, wenn es sich um Comedy oder Satire handelt.

Brandstifterische oder erniedrigende Inhalte: Dazu gehören zum Beispiel Inhalte mit einer respektlosen Sprache, die Individuen oder Gruppen beschämen oder verletzen.

Als weitere Einschränkung kann Werbung zukünftig nur noch auf solchen YouTube-Channels erscheinen, die mindestens 10.000 Views aufweisen.

 

Titelbild: Google

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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