Der Kauf von Links verstößt gegen die Google-Richtlinien. Das gilt aber nicht für Links, die auf 'nofollow' gesetzt sind.
Es ist keine Neuigkeit, dass der Kauf von Links mit dem Ziel, die Rankings zu verbessern, gegen die Google-Richtlinien verstößt. Wer sich nicht daran hält und Links im großen Stil auf diese Weise aufbaut, kann von Google mit einer Penalty belegt werden. Wörtlich schließt Google unter anderem Folgendes aus:
"Kauf oder Verkauf von Links, die PageRank weitergeben. Dazu gehören der Austausch von Geld für Links oder Beiträge, die Links enthalten, sowie der Austausch von Waren oder Dienstleistungen für Links. Darüber hinaus zählt dazu auch das Senden "kostenloser" Produkte, wenn Nutzer im Gegenzug etwas darüber schreiben und einen Link einfügen"
Nicht dazu gehören jedoch 'Nofollow'-Links: Diese dürfen durchaus auch käuflich erworben werden. Das hat Johannes Müller von Google heute bestätigt:
Ein Nutzer hatte zuvor gefragt, ob der Hinweis in den Google-Richtlinien, dass Links mit "Nofollow"-Attribut nicht gegen die Richtlinien verstoßen, nur für Pay-per-Click-Links gelte, oder ob sich dies auch auf andere Links beziehe - so zum Beispiel auf gemietete Links im Footer oder in der Sidebar. Laut Müller sei das generell ok, solange "nofollow" gesetzt sei.
Zwar bringen "Nofollow"-Links vermutlich keine Verbesserungen der Rankings, können aber durchaus für zusätzlichen Referral-Traffic sorgen - vor allem dann, wenn sie sich auf stark frequentierten Seiten und dort an prominenter Position befinden.
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