Im Zuge des Brexit kommt es für britische Inhaber von .eu-Domains zu einem bedeutenden Einschnitt: Sie verlieren ihre .eu-Domains bzw. können solche Domains nicht mehr registrieren.
Der Brexit wirft seine Schatten voraus - auch für Unternehmen und Privatpersonen, die eine Webseite unter einer .eu-Domain betreiben. Wie die EU-Kommission am 28. März bekannt gab, können Unternehmen, die ihren Sitz in Großbritannien, nicht jedoch in der EU haben, sowie britische Bürger bestehende .eu-Domains nach dem Austritt nicht mehr verlängern und auch keine neuen .eu-Domains beantragen.
Wörtlich heißt es:
As of the withdrawal date, undertakings and organisations that are established in the United Kingdom but not in the EU, and natural persons who reside in the United Kingdom will no longer be eligible to register .eu domain names or, if they are .eu registrants, to renew .eu domain names registered before the withdrawal date.
Für die Inhaber der betreffenden Seiten ist das ein gravierender Vorgang. Sie verlieren ihre mitunter über Jahre aufgebaute Domain und damit auch einen Teil ihrer Online-Reputation.
Verschlimmernd kommt hinzu, dass auch das Einrichten von Weiterleitungen auf eine neue Domain keine dauerhafte Lösung darstellt, denn Weiterleitungen funktionieren nur, solange man im Besitz der jeweiligen Domain ist.
Als Alternative kann betroffenen Webmastern nur empfohlen werden, sich frühzeitig um eine neue Domain zu kümmern und rechtzeitig Weiterleitungen einzurichten, damit die neue Domain bis zum Abschalten der alten Domain etabliert ist.
Derzeit gibt es etwa 300.000 .eu-Domains mit einem Inhaber aus Großbritannien. Der Brexit ist für Ende März 2019 geplant.
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