Das Auszeichnen kindgerechter Webseiten bei Google gemäß Children's Online Privacy Protection Act, kurz COPPA, ist nach wie vor möglich.
Google bietet die Möglichkeit, Webseiten und Apps zu kennzeichnen, die für Kinder geeignet sind. Basis ist der Children's Online Privacy Protection Act (COPPA), ein Gesetz, das in den USA im Jahre 1998 eingeführt wurde, um Kinder vor nicht geeigneten Online-Inhalten zu schützen.
Webseiten und Apps, die als kindgerecht ausgewiesen sind, können von Google in einigen Diensten entsprechend gekennzeichnet werden. Außerdem wird auf diesen Seiten keine interessenbezogene Werbung ausgespielt. Auch Remarketing kommt dort nicht zum Einsatz. Webseiten können per Google Search Console als COPPA-konform deklariert werden. Bei Apps ist ebenfalls eine entsprechende Kennzeichnung möglich.
Google bietet diese Option schon seit einigen Jahren an, doch viele dürften davon noch nie etwas gehört haben. Auch heute noch steht die Funktion zur Verfügung. Das bestätigte Johannes Müller auf Anfrage per Twitter:
Für Anbieter von Inhalten für Kinder kann die Auszeichnung ihrer Webseiten oder Apps als COPPA-konform eine sinnvolle Ergänzung darstellen, um die Vertrauenswürdigkeit ihres Angebots zu erhöhen.