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Bunte MülleimerEs ist gar nicht so einfach, ein Google-Suchergebnis löschen zu lassen. Selbst bei juristisch berechtigten Ansprüchen muss man wissen, welches Tool das richtige ist.

Google bietet verschiedene Möglichkeiten, eine URL aus den Suchergebnissen zu entfernen. Nachfolgend ist eine Übersicht der vorhandenen Tools aufgeführt:

  • Das Tool zum Ausblenden von URLs in der Google Search Console: Dies führt aber lediglich dazu, dass die entsprechende URL maximal 90 Tage nicht angezeigt wird. Danach erscheint sie wieder in den Suchergebnissen. Zudem muss man Inhaber der zugehörigen Domain sein.
  • Das Löschen der Inhhalte und das Senden eines 404- oder 410-Status: Um Inhalte, deren Inhaber man ist, dauerhaft aus den Google-Ergebnissen zu löschen, müssen diese von der Webseite entfernt und ein entsprechender Status gesendet werden. Wenn der Googlebot die URL erneut crawlt, wird im Anschluss der Index aktualisiert und die URL entfernt.
  • Das Tool zum Entfernen veralteter Inhalte: Damit lassen sich auch Inhalte entfernen, deren Inhaber man nicht ist. Anwendbar ist es dann, wenn das Google-Ergebnis oder die von Google im Cache gespeicherte Seite nicht mehr der aktuellen Seite entspricht oder wenn die Seite nicht mehr existiert.
  • Antrag auf Entfernen fremder Inhalte zum Beispiel aus rechtlichen Gründen: Über spezielle Formulare kann man Google bitten, Inhalte fremder Webseiten aus den Suchergebnissen zu entfernen, wenn ein entsprechender Grund vorliegt. In einem solchen Fall benötigt Google zusätzliche Belege wie zum Beispiel einen Gerichtsbeschluss.

Wie schwierig es sein kann, ein Ergebnis aus Google zu löschen, zeigt ein konkreter Fall. Darin ging es um die letzte beschriebene Variante, also das Entfernen von Inhalten aus den Suchergebnissen aus rechtlichen Gründen. Ein Nutzer beschrieb auf Twitter, dass der Blogeintrag eines Dritten aufgrund eines Gerichtsvergleichs gelöscht und das zugehörige Suchergebnis entfernt werden solle. Er schrieb, dass der Betreiber des Blogs einen 301-Redirect vom Blogeintrag auf die Startseite eingerichtet habe, so dass der Blogbeitrag nicht mehr erreichbar sei. Dennoch haben das Google Tool zum Entfernen der Seite die Anfrage abgelehnt.

Johannes Müller antwortete, eine Weiterleitung (301) sei kein 404 oder 410 - diese beiden Status signalisieren, dass ein Dokument nicht verfügbar ist.

 

Google zum Entfernen einer URL: Ein 301 ist kein 404 oder 410

Das Problem liegt aber offensichtlich an einer anderen Stelle: Im vorliegenden Fall gibt es kein geeignetes Tool, mit dem der Nutzer die Seite selbst entfernen könne. In seinem Fall müsste der Nutzer das entsprechende Formular ausfüllen und Google um das Entfernen des Ergebnisses bitten.

Eines wird an diesem Beispiel klar: Durch die vielen Möglichkeiten zum Ausblenden oder Entfernen von Suchergebnissen kann es leicht zur Verwirrung der Nutzer kommen. Hier wäre zusätzliche Aufklärung durch Google wünschenswert.

 

Titelbild: Copyright doomu - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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