Gastbeiträge sind auch aus Sicht Googles ein geeignetes Mittel, um Besucherinnen und Besucher auf neue Inhalte aufmerksam zu machen. Weil es sich aber um Werbung handelt, müssen die Links in Gastbeiträgen gekennzeichnet werden.
Zum Thema Gastbeiträge gibt es regelmäßig Fragen und Diskussionen zwischen Webmastern und SEOs auf der einen sowie Google auf der anderen Seite. Dabei geht es meistens darum, ob Gastbeiträge zum Linkaufbau genutzt werden dürfen. Dazu hat Google mehrfach erklärt, Links in Gastbeiträgen müssen gekennzeichnet werden - entweder per rel="nofollow" oder per rel="sponsored".
Zu den Gründen hat jetzt John Müller eine weitere Perspektive beigesteuert. In den Google Search Central SEO Office Hours vom 27. August erklärte er, bei Gastbeiträgen handele es sich um Marketing bzw. Promotion, also um Werbung. Dementsprechend müssen die Links gekennzeichnet sein. Ansonsten sei es möglich, dass Googles Webspam-Team Maßnahmen ergreife.
Gastbeiträge seien aber eine gute Möglichkeit, auf neue Inhalte hinzuweisen, so Müller weiter. Dazu müssen aber die dort enthaltenen Links nicht verfolgbar sein. Bringe man die eigenen Erfahrung zu einem breiteren Publikum, könnten die Menschen trotz Kennzeichnung auf einen Link klicken und dann ihrerseits Links setzen.
Gastbeiträge sind also durchaus eine gute Möglichkeit, Aufmerksamkeit zu erzielen und auf indirekte Weise Links zu erhalten. Nur sollten eben die Links, die sich in den Gastbeiträgen befinden, entweder per rel="nofollow" oder rel="sponsored" gekennzeichnet sein.