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Geld und MachtGoogle verteidigt sich gegen die Vorwürfe der EU-Kommission wegen des vermeintlichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. In einer Stellungnahme macht der Konzern sehr deutlich, dass es sich nichts vorzuwerfen habe. Vor allem kritisiert Google, dass der reine Blick auf die Suche zu eng sei - viel mehr müsse man auch die Shopping-Konkurrenz berücksichtigen.

 

Für Google geht es um sehr viel im Streit mit der EU-Kommission. Bis zu sechs Milliarden Euro Strafe oder maximal zehn Prozent des jährlichen Umsatzes sind möglich. Der Vorwurf lautet, Google bevorzuge eigene Produkte auf den Suchergebnisseiten und schade somit den Konkurrenzunternehmen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Google in vielen Ländern der EU mehr als 90 Prozent des Suche-Marktes beherrscht.

 

Google weist Vorwürfe zurück

Google weist jetzt die Vorwürfe deutlich zurück. In einem Blogpost schreibt Kent Walker, Senior Vice President und Leiter der Rechtsabteilung bei Google, die erfassten Daten von mehr als einem Jahrzehnt, zahlreiche Dokumente und auch verschiedene Beschwerden zeigten, dass die Produktsuche sehr wettbewerbsgetrieben sei:

We use traffic analysis to rebut claims that our ad displays and specialized organic results harmed competition by preventing shopping aggregators from reaching consumers. Economic data spanning more than a decade, an array of documents, and statements from complainants all confirm that product search is robustly competitive. And we show why the SO (Statement of Objections, schriftliche Beanstandung der EU-Kommission, die vor einer Entscheidung abgegeben werden muss, Red.) is incorrect in failing to consider the impact of major shopping services like Amazon and eBay, who are the largest players in this space.

Das Kernargument, das Google für seine Verteidigung verwendet, ist also folgendes: Die reine Betrachtung der Suche sei zu eng gefasst. Dabei blieben Konkurrenten aus dem Shopping-Umfeld wie eBay oder Amazon außen vor. Damit versucht Google, den Blick zu weiten, denn betrachtet man die Situation des Marktes im Shopping-Umfeld, ist die Dominanz bei weitem nicht mehr so groß wie in der Suche.

 

Keine Verpflichtung, Konkurrenten zu helfen

Walker führt außerdem eine Einschätzung des früheren Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union (EuG), Bo Vesterdorf, an, der bezweifelt, dass Google Anzeigen konkurrierender Unternehmen darstellen müsse. So etwas sei nur dann gerechtfertigt, wenn ein Unternehmen zur Versorgung der Konkurrenz verpflichtet sei, wie etwa im Fall von Energieunternehmen. Im Internet sei dies anders - hier gebe es genügend Wege, die Konsumenten zu erreichen. Zudem argumentiert Walker, dass die erzwungene Aufnahme von Konkurrenten in die Suchergebnisse die Relevanz der Treffer verschlechtern würde:

The SO also seeks a peculiar and problematic remedy, requiring that Google show ads sourced and ranked by other companies within our advertising space. We show in our response that this would harm the quality and relevance our results. And, in a report submitted with our response, former President of the General Court Bo Vesterdorf outlines why such an obligation could be legally justified only where a company has a duty to supply its own rivals – as where it controls an input that is both essential and not available anywhere else (like gas or electricity). Given the many ways to reach consumers on the Internet, the SO doesn't argue that standard applies here.

Es ist unwahrscheinlich, dass diese Entgegnungen die EU-Kommission davon abhalten werden, von Google Strafzahlungen zu fordern. Google hat in einem solchen Fall die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Als letzte Instanz steht dazu der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zur Verfügung.

 

Titelbild © Alex - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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