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Recht auf VergessenIm Streit um das so genannte "Recht auf Vergessen" gibt es einen entscheidenden Fortschritt: Wie es aussieht, ist Google bereit, betroffene Suchergebnisse weltweit und für alle Google-Versionen auszublenden - solange man eine Suche aus dem Land durchführt, aus dem der Löschantrag stammt.

Der Konflikt zwischen der EU bzw. verschiedenen europäischen Datenschutzbehörden und Google um das Recht auf Vergessen dauert schon seit Jahren an. Ein entscheidender Streitpunkt war stets die Frage, ob Google die betroffenen Suchergebnisse nur in der jeweiligen Landesversion bzw. innerhalb Europas oder weltweit ausblenden muss. Die Europäer, aber auch Länder wie Kanada, vertreten den Standpunkt, dass nur ein weltweites Ausblenden den Anforderungen der Antragsteller gerecht werde. Google hatte sich bisher dagegen gewehrt.

 

Weltweites Ausblenden von Suchanfragen aus dem Land des Löschantrags

Jetzt kommt Bewegung in die Diskussion. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass Google bereit sei, Suchergebnisse, die unter das Recht auf Vergessen fallen, weltweit und in allen Google-Versionen auszublenden. Das gelte jedoch nur für Suchanfragen, die in dem Land gestellt würden, aus dem auch der Löschantrag stamme. Wenn zum Beispiel ein deutscher Bürger einen Löschantrag bei Google stellt, wird für die entsprechenden Suchanfragen sowohl auf google.de als auch auf allen anderen Google-Versionen wie google.com das Ergebnis ausgeblendet - solange aus Deutschland gesucht wird. Sobald die Suche aus einem anderen Land heraus stattfindet, wird das Ergebnis angezeigt.

Hier die wichtigsten Fakten in Kurzform zusammengetragen:

  • Es werden nur die im Löschantrag genannten Suchergebnisse ausgeblendet, und zwar nur für die im Löschantrag definierten Suchanfragen.
  • Für Suchen aus dem Land heraus, aus dem der Löschantrag gestellt wurde, werden die betreffenden Ergebnisse in allen Google-Versionen ausgeblendet.
  • Für Suchen aus anderen Ländern werden die Ergebnisse nur für die europäischen Google-Versionen ausgeblendet, nicht aber für die übrigen Google-Versionen.

 

Inzwischen hat Google laut eigenen Angaben Löschanträge für mehr als 1,3 Millionen URLs überprüft. Von diesen wurden 42,5 Prozent tatsächlich augeblendet.

Google: Zahl der ausgeblendeten URLs (Stand: 10.02.16)

 

Titelbild © Feng Yu - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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