Ein britisches Gericht hat im Verfahren des Online-Kartenanbieters Streetmap gegen Google zugunsten des Suchmaschinenanbieters entschieden. Streetmap hatte Google vorgeworfen, mit der Top-Platzierung eigener Kartenergebnisse die Konkurrenz vom Markt verdrängt zu haben.
Der Prozess des Kartenanbieters Streetmap gegen Google basierte auf einem vermeintlichen Missbrauch der Wettbewerbsposition Googles. Das Unternehmen habe gegen den Competition Act von 1998 verstoßen, so der Vorwurf. Das Ausspielen von Suchergebnissen aus Google Maps auf den Ergebnisseiten der Websuche in sogenannten OneBoxen seit 2007 habe zu signifikanten Trafficeinbrüchen geführt.
Der High Court of Justice entschied jetzt aber zugunsten Googles. Wie The Guardian berichtet, sah der vorsitzende Richter Roth keinen begründeten Zusammenhang zwischen Googles OneBox und einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs für Online-Kartenanbieter.
Streetmap startete im Jahr 1997 und war einer der ersten Online-Kartenanbieter am Markt.
Ein Google-Sprecher kommentierte die Gerichtsentscheidung so:
"The court made clear that we’re focused on improving the quality of our search results. This decision promotes innovation.
Ob dieses Urteil einen Einfluss auf das laufende Verfahren der EU-Kommission gegen Google wegen der vermeintlichen Bevorzugung eigener Produkte auf den Suchergebnisseiten haben wird, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch ziemlich sicher, dass Google, sollte die EU-Kommission eine Strafe gegen das Unternehme verhängen, den Weg vor die ordentliche Gerichtsbarkeit gehen wird.
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