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Recht auf VergessenIm Rahmen des so genannten "Rechts auf Vergessen" beginnt Google in der kommenden Woche damit, betreffende Suchergebnisse weltweit auszublenden. Vorangegangen war eine jahrelange Diskussion um die Frage, welche Landesversionen von Google einzubeziehen seien.

Bisher verfährt Google beim Ausblenden von Ergebnissen, die unter das "Recht auf Vergessen" fallen, wie folgt: Bei einem Löschantrag aus einem europäischen Land prüft Google, ob der Antrag die für eine Löschung notwendigen Kriterien erfüllt. Dazu muss das zu entfernende Suchergebnis irrelevant oder nicht mehr relevant, nicht angemessen, übertrieben und außerdem nicht für die Öffentlichkeit von Interesse sein. Erfüllt ein Suchergebnis diese Kriterien, wird das entsprechende Suchergebnis für alle europäischen Google-Versionen ausgeblendet. Für Google-Versionen außerhalb Europas und damit auch für google.com findet jedoch kein Ausblenden statt. Diese Praxis stieß vielfach auf Kritik. Google hat auf diese Kritik reagiert. Vor etwa drei Wochen war bekannt geworden, dass Google diese Praxis ändern und betreffende Suchergebnisse weltweit ausblenden möchte.

Jetzt ist es tatsächlich soweit: Google schreibt im Google Europe Blog, dass ab der kommenden Woche die Ausblendung betreffender Suchergebnisse für alle Google-Versionen weltweit stattfindet. Es gibt aber weiterhin eine Einschränkung: Anhand der IP-Adresse wird geprüft, aus welchem Land eine Suchanfrage erfolgt. Nur in dem Fall, dass die Suche aus dem Land heraus abgesetzt wird, aus dem auch das Löschgesuch eingereicht wurde, findet die weltweite Ausblendung statt. Aus allen anderen Ländern sind die Suchergebnisse jedoch weiterhin sichtbar, wenn eine nicht-europäische Google-Version genutzt wird.

Laut Google ist dieses Verfahren das Ergebnis von Abstimmungen, die es in jüngster Zeit mit europäischen Datenschutzbehörden gegeben hat. Man sei zuversichtlich, mit dieser Regelung den Anforderungen zu genügen.

 

Titelbild © Feng Yu - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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