Im Streit um das sogenannte Recht auf Vergessen hat die französischen Datenschutzbehörde jetzt eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro gegen Google verhängt. Das jüngste Entgegenkommen Googles in der Sachr hat offenbar nicht ausgreicht, um die Behörde zufriedenzustellen.
Google muss in Frankreich eine Strafe von 100.000 Euro bezahlen, weil es nach Auffassung der französischen Datenschutzbehörde CNIL noch immer gegen europäisches Recht verstößt und Suchergebnisse, die unter das sogenannte Recht auf Vergessen fallen, noch immer nicht weltweit ausblendet. Zwar hatte Google zuletzt Entgegenkommen gezeigt und unterbindet nun betreffende Suchergebnisse für Suchanfragen, die aus dem Land eines Antragstellers stammen, für weltweit alle Google-Versionen. Die CNIL kritisiert jedoch, dass es mit technischen Mitteln möglich sei, dies zu umgehen.
Das Recht auf Vergessen geht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 zurück. Demnach können Personen unter bestimmten Bedingungen die Löschung von Suchergebnissen fordern, wenn durch diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Titelbild © Feng Yu - Fotolia.com