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GoogleDie EU hat gegen Google eine Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Millarden Euro verhängt. Damit wurde der bisherige Höchstwert einer Strafe in Wettbewerbsangelegenheiten mehr als verdoppelt.

 

Es hatte sich in den letzten Tagen schon angedeutet, jetzt ist es entschieden: Google muss in der EU eine Strafe in noch nie dagewesener Höhe bezahlen. Auch wenn bereits vorher Gerüchte über eine mögliche Rekordstrafe kursierten, dürfte das letztendliche Strafmaß die Erwartungen der meisten Beobachter um einiges übertroffen haben: 2,42 Milliarden Euro sind mehr als das Doppelte des bisherigen Rekordwerts, zu dem der Chiphersteller Intel im Jahr 2009 verpflichtet worden war.

 

Bevorzugung der eigenen Shoppingsuche

Der Vorwurf der EU lautet auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Genau gesagt geht es um die mutmaßliche Bevorzugung von Googles Shoppingsuche gegenüber Konkurrenzprodukten. So soll Google bestimmte Mechanismen zum Abwerten von Suchergebnissen zwar auf die Konkurrenz, nicht aber auf eigene Treffer angewandt haben.

Die EU-Kommission kritisiert, dass dadurch Googles eigene Treffer für entsprechende Suchanfragen im oberen Bereich der Ergebnisse erscheinen, Treffer der Konkurrenz dagegen erst ab Seite vier und dahinter. Suchergebnisse in diesem Bereich erhalten jedoch kaum Klicks.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat auf Twitter die Verhängung der Strafe bestätigt:

 

Margrethe Vestager auf Twitter 

 

Sollte Google die kritisierten Praktiken nicht ändern, drohen dem Unternehmen bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes der Muttergesellschaft Alphabet als Zwangsgeld.

Trotz der Höhe hätte die Strafe sogar noch höher ausfallen können: Bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Dieser lag im Jahr 2016 bei knapp 90 Milliarden US-Dollar.

 

Google widerspricht

Google wehrt sich gegen die Entscheidung. Wie das Unternehmen auf seinem Blog schreibt, würden die Kunden solche Links bevorzugen, die sie direkt zu den Produkten führten, die sie suchen und keine Dienste, auf denen ihre Suchanfrage wiederholt werde. Damit bezieht sich Google auf konkurrierende Preisvergleichsuchen.

Zudem verweist Google auf Konkurrenzdienste wie eBay und Amazon, die in der letzten Zeit gewachsen zu einer bevorzugten Anlaufstelle für Produktsuchen geworden seien.

Google kündigt an, die Entscheidung der EU-Kommission zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen.

 

Titelbild: Google

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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