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SEO-News

Event-Spam: Google geht jetzt gegen Missbrauch strukturierter Daten vor

Christian Kunz
30. November 2017
Zuletzt aktualisiert: 29. November 2017

PenaltyGoogle ergreift jetzt Maßnahmen gegen den Missbrauch strukturierter Daten. Als sogenannten Event-Spam bezeichnet man das missbräuchliche Auszeichnen von Produkten oder Rabatt-Aktionen mit strukturierten Daten für Veranstaltungen.

 

Schon länger ist bekannt, dass Google beim Missbrauch strukturierter Daten manuelle Maßnahmen bzw. Penalties verhängen kann. Ein Beispiel für einen solchen Missbrauch ist das Kennzeichnen von Produkten oder Rabattaktionen als Veranstaltungen mit dem Ziel, dass Google die so ausgezeichneten Elemente prominent in den Suchergebnissen anzeigt.

Ein aktuelles Beispiel für den Effekt des Einsatzes von strukturierten Daten für Events in Kombination mit Rabattaktionen zeigt der folgende Screenshot:

 

Fehlerhafte Auszeichnung einer Rabattaktion als Event: Beispiel 

Betrachtet man den Quellcode der Seite, so findet man einen Bereich, der strukturierte Daten im JSON-LD-Format mit dem Typ "SaleEvent" enthält:

 

Event-Spam: Fehlerhafte Kennzeichnung per JSON-LD Google schließt in seinen Richtlinien zu strukturierten Daten für Events den Einsatz in Kombination mit kurzfristigen Rabatten, Gutscheinen und Coupons aus und geht nun verstärkt gegen den Missbrauch strukturierter Daten für Events vor. Entdeckt Google einen Verstoß, so droht der betreffenden Seite der Entzug aller Features, die auf strukturierten Daten beruhen. Es werden dann beispielsweise auch keine Bewertungen oder andere Erweiterungen mehr in den Snippets angezeigt.

Google hat kürzlich die Richtlinien für den Einsatz von strukturierten Daten für Veranstaltungen aktualisiert. Dort heißt es jetzt unter anderem:

Vermeiden Sie es, Nicht-Veranstaltungen als Veranstaltungen zu kennzeichnen:

  • Bieten Sie keine Produkte oder Dienstleistungen als Veranstaltungen an, die keine Veranstaltungen sind, wie "Trip Package: San Diego / LA, 7 Nächte"
  • Fügen Sie keine kurzfristigen Rabatte oder Kaufgelegenheiten hinzu wie "Konzert - kaufen Sie Ihre Tickets jetzt" oder "Konzert - 50 Prozent Nachlass bis Samstag"
  • Kennzeichnen Sie nicht Öffnungszeiten wie "Freizeitpark geöffnet von 8 Uhr bis 17 Uhr" als Veranstaltungen
  • Kennzeichnen Sie keine Coupons oder Gutscheine wie "5 Prozent Nachlass auf Ihre erste Bestellung" als Veranstaltung

Webseitenbetreiber ist zu raten, fehlerhafte strukturierte Daten nun zügig zu entfernen, um einer Google-Penalty vorzubeugen. Sollte man in den Suchergebnissen auf Event-Spam stoßen, kann man diesen bei Google melden.

 

Titelbild © guukaa - Fotolia.com

 

Christian Kunz

Von Christian Kunz

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