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ReviewGoogle erlaubt ab sofort keine negativen Bewertungen früherer Arbeitgeber durch Ex-Arbeitnehmer mehr. Der Grund sind mögliche Interessenskonflikte.

 

Online-Bewertungen sind ein mächtiges Werkzeug, das auch großen Schaden anrichten kann. Ein Beispiel dafür sind Reviews von Unternehmen durch ehemalige Mitarbeiter. Wenn das Arbeitsverhältnis im Streit beendet wurde, nutzen manche Ehemaligen Online-Reviews als Mittel zur Rache. Schon eine negative Bewertung kann das Gesamtbild eines Unternehmens in den Suchergebnissen von Google deutlich trüben.

Googles Richtlinien diesbezüglich waren bis vor Kurzem schwammig formuliert. Bisher hieß es, man solle keine Orte bewerten, deren Eigentümer man sei oder an denen man arbeite. Orte, an denen man nicht mehr arbeitet, wurden in dieser Formulierung aber nicht ausdrücklich genannt.

Das hat Google jetzt geändert - offenbar wegen des Missbrauchs von Reviews. In der seit dem 14. Dezember gültigen Fassung der "verbotenen und eingeschränkt zulässigen Inhalte" heißt es jetzt wörtlich im Abschnitt zu Interessenskonflikten:

"Inhalte von Maps-Nutzern sind am wertvollsten, wenn sie ehrlich und unvoreingenommen sind. Folgendes ist nicht zulässig:

  • Das eigene Unternehmen bewerten
  • Negative Inhalte über eine aktuelle oder frühere Berufserfahrung posten
  • Negative Inhalte über einen Wettbewerber posten, um dessen Bewertungen zu beeinflussen"

Positive Bewertungen sind dagegen weiterhin möglich, bergen jedoch auch nicht die Gefahr, dass sie zum Diskreditieren von Unternehmen genutzt werden.

Die Änderung war überfällig. Das alleine genügt aber nicht. Google muss auch dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten und Reviews entfernt werden, die gegen die Regeln verstoßen. Negative Reviews können schon in kurzer Zeit enormen Schaden anrichten, wenn sie dazu führen, dass ein potentieller Kunde zur Konkurrenz wechselt.

 

Bild © ojogabonitoo - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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