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InterstitialWenn auf einer Webseite vor der Anzeige der eigentlichen Inhalte eine Hinweisseite erscheint, kann das dazu führen, dass Google die Seite nicht crawlen kann. Wie man mit obligatorischen Hinweisseiten im Zusammenhang mit Google umgehen sollte, wurde jetzt in einem aktuellen Webmaster-Hangout beschrieben.

Auf manchen Webseiten wird nach deren Aufruf ein Hinweis angezeigt, der zunächst akzeptiert werden muss, bevor die eigentlichen Inhalte angesehen werden können. Beispiele dafür sind Altersabfragen oder auch Cookie-Hinweise. Vor allem Letztere werden mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai an Bedeutung gewinnen.

Wenn vor der Anzeige der Inhalte per Redirect auf eine Hinweisseite weitergeleitet wird, kann das im ungünstigsten Fall dazu führen, dass Google die Inhalte einer Seite nicht oder zumindest nicht vollständig crawlen kann. Das war eines der Themen in einem aktuellen Webmaster-Hangout. John Mueller gab folgende Ratschläge, wie sichergestellt werden kann, dass der Googlebot trotz eines obligatorischen Hinweises vor dem Laden der Webseiteninhalte nicht beim Crawlen behindert wird:

  • Hinweisseite nur für EU-Nutzer anzeigen: Google crawlt fast ausschließlich aus den USA. Wenn die Seite für US-Nutzer ohne Hinweis angezeigt wird, ist auch das Crawlen kein Problem.
  • Link von der Hinweisseite auf die Startseite bzw. auf die wichtigen Inhalte setzen
  • Zustimmungsseite als Overlay gestalten: So kann Google die darunter liegenden Inhalte dennoch erkennen. Möglicher Nachteil: Google kann unter Umständen nicht bewerten, wie genau die Inhalte dargestellt werden.

Nach dem Implementieren einer obligatorischen Hinweisseite sollte man also genau überprüfen, ob Google die Seite noch crawlen kann und ob es zu Veränderungen der Darstellung in den Suchergebnissen kommt. Dazu kann zum Beispiel die Funktion "Abruf wie durch Google" in der Search Console genutzt werden.

 

Webmaster-Hangout

 

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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