Laut einem Bericht könnten die Regeln für die Datenschutzgrundverordnung in Deutschland kurz vor ihrem Inkrafttreten noch gelockert werden. Damit würde die Politik auf Kritik aus der Wirtschaft reagieren, die sich über die strengen Regelungen beschwert hatte.
Ab dem 25. Mai soll die EU-Datenschutzgrundverordnung auch in Deutschland zur Anwendung kommen. Wer sich mit der Thematik beschäftigt, stellt fest, dass die Umsetzung der Bedingungen teilweise sehr komplex ist - sowohl fachlich als auch technisch. Beispiel Cookies: Noch ist nicht ganz klar, welche Anforderungen sich hinsichtlich der kleinen Dateien ergeben, die von den meisten Webseiten im Browser der Seitenbesucher gespeichert werden, um zum Beispiel das Session-Management zu regeln.
Ist es ausreichend im Sinne der DSGVO, auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen? Müssen die Nutzer eine Möglichkeit haben, Cookies komplett auszuschließen? In letzterem Fall kann das dazu führen, dass eine Webseite nicht mehr wie gewünscht funktioniert.
Auch die korrekte Formulierung der Datenschutzerklärung stellt viele Webmaster vor große Herausforderungen. Genügt es, auf die Texte von Generatoren zurückzugreifen, oder sollte doch besser ein Rechtsanwalt konsultiert werden?
Vielleicht gibt es aber doch noch Erleichterungen für die Anbieter: Laut einem Bericht der Berliner Zeitung soll die Bundesregierung Lockerungen erwägen. Bundeskanzlerin Merkel habe auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz in Berlin gesagt, manches in der DSGVO stelle eine Überforderung dar. In anderen EU-Ländern wie beispielsweise Österreich werde die DSGVO anders umgesetzt als in Deutschland. Darüber wolle sie mit Bundesinnenminister Horst Seehofer sprechen.
Nicht nur Webseitenbetreiber und Online-Anbieter sind von der DSGVO betroffen. Gerade im Bereich mittelständischer Unternehmen und bei Vereinen sind die Sorgen groß, weil Daten zukünftig nicht mehr ohne vorherige Zustimmung der Nutzer gespeichert werden dürfen. Die praktische Umsetzung dieser Vorschriften erweist sich oftmals als schwierig und aufwändig.
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