Bei der Verteilung der Inhalte auf einer Webseite sollten laut Google sowohl die mobile als auch die Desktop-Variante berücksichtigt werden. Das gilt auch im Zusammenhang mit Mobile First und 'Above the Fold' (ATF).
Google bewertet bei einer Webseite, welche Inhalte im oberen Seitenbereich ohne zu scrollen sichtbar sind. Man spricht bei diesen Inhalten auch von 'Above The Fold' oder kurz 'ATF', was übersetzt so viel heißt wie 'über dem Falz'.
Nach der Umstellung einer Webseite auf Mobile First bewertet Google nicht mehr die Desktop-, sondern die mobile Version der Seite. Wie Johannes Müller in einem aktuellen Hangout erklärte, werden nach und nach alle Algorithmen so umgestellt, dass sie die mobile Darstellung der Webseiten als Grundlage nutzen. Das liege einfach daran, dass die meisten Nutzer inzwischen mobil unterwegs seien.
Das gilt auch für die Algorithmen, die für die Bewertung der ATF-Inhalte auf einer Webseite verantwortlich sind. Welche Inhalte oben auf einer Webseite zu finden sind, kann Einfluss auf die Gesamtbewertung der Seite nehmen. Ist dort zu viel Werbung vorhanden, kann sich das negativ auswirken.
Aus zwei Gründen sollte man also im Hinblick auf ATF sowohl die mobile als auch die Desktop-Version einer Webseite überprüfen: Erstens kann nach Müllers Aussage noch nicht sicher davon ausgegangen werden, dass Google nach dem Umzug einer Webseite auf Mobile First die ATF-Bewertung sofort auf Basis der mobilen Seite durchführt, und zweitens - das ist entscheidend - sollte man stets an alle Nutzer denken, also sowohl an die mobilen Nutzer als auch an die Desktop-Nutzer.
Vielen Dank an Glenn Gabe
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