Verträge oder Geschäftsbedingungen, in denen das Setzen von Links ohne "nofollow' gefordert wird, verstoßen jetzt offiziell gegen die Google-Richtlinien. Das Dokument wurde entsprechend erweitert.
Google hat seine Richtlinien zum Thema Linktausch um einen Punkt erweitert. Darin wird das Verlangen von Links ohne die Möglichkeit, diese auf "nofollow" setzen zu dürfen, als unzulässig erklärt.
Wörtlich steht auf der Seite:
"Verlangen eines Links im Rahmen von Nutzungsbedingungen, eines Vertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung, ohne dass dritte Rechteinhaber den PageRank mithilfe des Attributs 'nofollow' oder einer anderen Methode blockieren können".
Entdeckt und auf Twitter gepostet hatte dies Marie Haynes. Laut ihren Recherchen per archive.org war die Ergänzung bereits im Zeitraum zwischen August und Oktober vorgenommen worden. Zu finden ist der neue Absatz als fünfter Punkt auf der Linktausch-Seite:
Unternehmen sollten also darauf achten, dass in ihren Verträgen und Geschäftsbedingungen keine Forderungen nach Links ohne "nofollow" enthalten sind.
Titelbild: Copyright giromin - Fotolia.com
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