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Recht auf VergessenMehrere Publisher, unter anderem die BBC, wollen Listen derjenigen ihrer Suchergebnisse veröffentlichen, die Google im Rahmen des "Rechts auf Vergessen" entfernt hat. Dennoch fordern viele Akteure einheitliche Standards und mehr formale Prozesse.

Das so genannte Recht auf Vergessen ist eine komplizierte Angelegenheit. Das fängt damit an, dass Suchergebnisse nicht einfach gelöscht, sondern nur ausgeblendet werden - und das auch nur in dem Land, aus dem der Löschantrag stammt. Zuvor muss einem Antrag aber erst einmal stattgegeben werden. Die Erfolgschancen dafür sind je nach betroffener Webseite, von der die fraglichen Inhalte stammen, recht unterschiedlich - nach einer aktuellen Studie sind Seiten aus Wikipedia nur selten unter den entfernten Treffern. Auch Presseseiten kommen meistens ungeschoren davon, aber eben nicht immer.

 

BBC: "Manche Artikel zu Unrecht entfernt"

Einige Akteure aus dem Medienbereich haben sich nun dazu entschlossen, Listen ihrer entfernten Links zu veröffentlichen. Dazu gehört auch die britische BBC. Dort ist man davon überzeugt, dass manche Artikel zu Unrecht entfernt wurden. Ein "Recht auf Erinnerung" sei zudem wichtiger als ein Recht auf Vergessen. BBCs Head of Editorial Policy, David Jordan, vermisst überdies formale Prozesse für Beschwerden gegen entfernte Links und nimmt Bezug auf ein entferntes Suchergebnis zu Nachrichten über ein Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der "Real IRA". Die Ankündigung der BBC folgte im Anschluss an ein Treffen des Beratergremiums für das Recht auf Vergessen, das gerade in London stattgefunden hat. Auch Wikipedia veröffentlicht übrigens Listen entfernter Links.

Viele der Sprecher auf der Versammlung in London kritisierten, dass die Entscheidungen über die Entfernung von Links nicht bei Google alleine liegen dürfe. Auch fehle es an geeigneten Prozessen und Standards zur Beurteilung der Fälle. Dabei darf man nicht die schwierige Situation vergessen, der sich Google gegenüber sieht. Das Einsetzen des Beratergremiums, Transparenzberichte und die Benachrichtigung von Publishern über entfernte Ergebnisse sollen die durchgeführten Maßnahmen nachvollziehbar machen. Die Inhalte des Treffens in London sind im folgenden Video enthalten.

 

Google bemüht sich um Transparenz

Google und andere Suchmaschinen müssen Links nur für dasjenige Land entfernen, aus dem der Löschantrag stammte. Aus allen anderen Ländern sind die betreffenden Ergebnisse dagegen weiterhin sichtbar. Außerdem bezieht sich das Recht auf Vergessen nur auf die Suchergebnisse in Suchmaschinen. Die Publisher selbst müssen die Seiten, auf denen sich die fraglichen Inhalte befinden, dagegen nicht entfernen.

Google selbst ist um Aufklärung bemüht und veröffentlicht regelmäßig aktuelle Zahlen zu den eingereichten Löchanträgen im Rahmen seines Transparenzberichts. Bis heute sind ca. 151.000 Anträge eingegangen, die sich auf ca. 510.000 URLs beziehen.Google: Transparenzbericht zu Löschanträgen im Rahmen des Rechts auf Vergessen

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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