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PenaltyWenn eine Webseite von Google mit einer Penalty belegt wurde und man als Gegenmaßnahme Links abwerten möchte, dann muss die Disavow-Liste für die Canonical-Version der Webseite abgelegt werden, um zu greifen.

Es kann passieren, dass Google eine Webseite aufgrund zweifelhafter Backlinks abwertet und mit einer Penalty bzw. mit manuellen Maßnahmen belegt. Um den Schaden zu beheben oder zumindest zu begrenzen, lassen sich solche zweifelhaften Links per Disavow abwerten. Dazu erstellt man eine Liste in einer Textdatei und lädt diese per Google Search Console hoch.

Dabei muss man jedoch darauf achten, die Liste für die richtige Domain hochzuladen. Wenn eine Webseite zum Beispiel per HTTP, HTTPS und hier jeweils noch zusätzlich unter der WWW-Subdomain erreichbar ist, sollte man die Liste für alle vier Varianten ablegen. Google unterscheidet hier sehr genau: Für jede dieser Varianten muss eine Property in der Google Search Console angelegt werden, die dann auch getrennt bearbeitet werden müssen.

In den meisten Fällen jedoch gibt es eine sogenannte Canonical-Version einer Webseite, auf die alle anderen Varianten weiterleiten, wie zum Beispiel "https://www...". Dann genügt es, die Liste der abzuwertenden Links genau für diese Variante bzw. für dieses Property in der Google Search Console hochzuladen.

Falls man sich jedoch nicht sicher ist, welche Variante die kanonische ist, so empfiehlt Johannes Müller von Google, die Liste für alle Varianten hochzuladen. Das ist der sicherste Weg.

Nachfolgend das Video mit der Empfehlung Müllers vom Webmaster-Hangout des vergangenen Freitags:

Johannes Müller

 

Titelbild © giromin - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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