Streetmap hat das Berufungsverfahren gegen Google Maps verloren. Das Unternehmen hatte Google vorgeworfen, das eigene Produkt prominenter darzustellen als die Produkte der Konkurrenz.
Ziemlich genau ein Jahr nach der Niederlage vor dem englischen High Court musste der Kartenanbieter Streetmap jetzt eine weitere Schlappe hinnehmen. Auch im Berufungsverfahren wurde zugunsten Googles entschieden.
Streetmap hatte Google vorgeworfen, seine Wettbewerbsposition zu missbrauchen und eigene Produkte auf den Suchergebnisseiten zu bevorzugen. Dabei bezog sich Streetmap auf den Competition Act von 1998. Streemap führte an, dass die Anzeige von Maps-Ergebnissen und Karten in sogenannten OneBoxes innerhalb der Google-Ergebnisse zu erheblichen Trafficeinbrüchen des eigenen Dienstes geführt habe.
Das Berufungsgericht wertete die Tatsache, dass durch die OneBoxen der Link auf die Seite von Streetmap nach unten rutsche, als wenig bedeutend. Das Gericht kam außerdem zur Auffassung, dass der Zwang, Links zu Konkurrenzunternehmen einzubinden oder sogar deren Karten auf den Suchergebnisseiten auszuspielen, komplizierter sei, als dies zunächst erscheine.
Streetmap hatte eine Reihe von Vorschlägen zu Maßnahmen erbracht, die Google zur Verbesserung der Situation hätte unternehmen können. All diese Punkte wurden jedoch vom vorsitzenden Richter im Berufungsverfahren, übereinstimmend mit der ursprünglichen Entscheidung der Vorinstanz, verworfen.
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