SEO-News

AdWordsGoogle hat angekündigt, dass die Ausgaben für AdWords-Kampagnen jetzt bis zum zweifachen Wert des eingestellten Tagesbudgets überzogen werden können. Die Summe der monatlichen Ausgaben soll jedoch nicht überschritten werden.

 

Google hat per Twitter mitgeteilt, dass die täglichen Ausgaben für AdWords-Kampagnen bis zum Doppelten des eingetragenen Budgets betragen können. Das diene einer besseren Erreichung der Kampagnenziele:

 

Google: Tagesbudget kann zukünftig bis zum Doppelten überzogen werden

 

Auf der im Tweet verlinkten Seite heißt es:

"Ab dem 4. Oktober 2017 kann für Ihre Kampagnen das Doppelte des durchschnittlichen Tagesbudgets ausgegeben werden. So lassen sich Werbeziele wie Klicks und Conversions leichter erreichen. An Tagen mit vielen relevanten Zugriffen können die Kosten das Doppelte des Tagesbudgets betragen, während sie an anderen Tagen möglicherweise unter dem Tagesbudget liegen.

Das monatliche Abrechnungslimit wird dabei jedoch nicht überschritten. Dieses wird folgendermaßen berechnet: durchschnittliche Anzahl von Tagen pro Monat (30,4) multipliziert mit dem durchschnittlichen Tagesbudget."

Der letzte Hinweis ist besonders wichtig. Selbst wenn das Budget an mehreren Tagen überzogen wird, so ist dennoch sichergestellt, dass die monatlichen Ausgaben nicht die monatliche Obegrenze überschreiten, die sich aus der Multiplikation des Tagesbudgets mit der durchschnittlichen Anzahl von Tagen pro Monat ergibt.

Diese Anpassung ist durchaus sinnvoll, erlaubt sie doch einen besseren Ausgleich zwischen Tagen mit wenig und viel Traffic. Dennoch stellt sich die Frage, warum Google keine Festlegung von Monats- anstelle von Tagesbudgets erlaubt. Dies würde der Planung vieler Werbetreibenden sicherlich entgegenkommen.

Wenn wie bisher weiter mit Tagesbudgets gearbeitet wird, könnte irgendwann die Anforderung nach noch mehr Flexibilität aufkommen - vielleicht ist dann an bestimmten Tagen eine Verdreifachung oder eine Vervierfachung der Ausgaben möglich.

 

Titelbild © makc76 - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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