Das Löschen unliebsamer Inhalte aus Google, die nicht auf einer eigenen Webseite liegen, ist nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich.
Google bietet keine Möglichkeit zum Entfernen fremder Inhalte aus den Suchergebnissen. Stattdessen wird vorgeschlagen, die fraglichen Inhalte durch das Veröffentlichen eigener Beiträge zu verdrängen.
In einem aktuellen Fall hatte sich ein Nutzer per Twitter bei Johannes Müller über ein ihn störendes Suchergebnis beschwert, das bei der Suche nach seinem Namen in den Top-10 erscheint. Müller antwortete, es sei nicht möglich, Seiten anderer Personen entfernen zu lassen:
Müller verwies außerdem auf einen Beitrag im Google-Blog zum Thema Reputation-Management. Dort werden für solche Situationen zwei Möglichkeiten vorgeschlagen:
- Kontaktieren des Seitenbetreibers, der für die störenden Ergebnisse verantwortlich ist, um diesen um das Löschen der Inhalte zu bitten
- Erstellen eigener Inhalte, um die störenden Inhalte in den Suchergebnissen zu verdrängen .
In diesem Blogbeitrag weist Google ausdrücklich darauf hin, dass in solchen Fällen zunächst der für die Inhalte verantwortliche Webseitenbetreiber anzusprechen sei. Google stehe hier nicht in der Verantwortung, denn das Internet gehöre Google nicht.
Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen Persönlichkeitsrechte tangiert sind: Hier bietet Google auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes die Möglichkeit, eine Löschung zu beantragen. Allerdings entfernt Google die Ergebnisse nicht weltweit, sondern nur innerhalb der EU bzw. des Landes, in dem die Löschung beantragt wurde, was schon zu verschiedenen Urteilen gegen Google geführt hat, so in Frankreich und Kanada.
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