Zusätzliche, versteckte Inhalte, die als Ergänzung für das Vorlesen durch Screenreader auf einer Webseite dienen, sind laut Google kein Problem für die Rankings. Sie werden wie alle anderen Inhalte behandelt.
Das Anbieten zusätzlicher Informationen auf einer Webseite für Screenreader ist eine Möglichkeit, Barrierefreiheit zu schaffen. So können zum Beispiel Beschreibungstexte für Bilder hinterlegt werden, die dann vom Screenreader vorgelesen werden können.
Diese Beschreibungstexte werden häufig versteckt in die Webseite integriert, damit sie nicht von den Hauptinhalten ablenken. Dabei stellt sich die Frage, ob dies ein Problem im Hinblick auf Google darstellen könnte und ob Google dies sogar als Versuch einer Manipulation betrachtet.
Diese Gefahr besteht offenbar nicht: Johannes Müller bestätigte auf Twitter, dass solche Inhalte von Google als gleichwertig betrachtet werden. Es sei immer zu begrüßen, Inhalte für Screenreader zugänglich zu machen:
Bereits im Jahr 2016 hatte Müller erklärt, das Einbinden versteckter Texte für Screenreader sei unproblematisch.
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