Sogenannte Clickbait Ads, welche die Nutzer mit unlauteren Mitteln zu Klicks animieren sollen, verstoßen zukünftig gegen die Google Ads-Richtlinien.
Ab Juli wird Google seine Ads-Richtlinien verschärfen und Clickbait Ads ausschließen. Dabei handelt es sich um Anzeigen, die auf manipulative Weise, zum Beispiel durch Vermitteln von Angst oder durch das vermeintliche Enthüllen von Skandalen Klicks erzeugen sollen. Konkret geht es dabei um die folgenden Arten von Anzeigen:
Anzeigen, die Clickbait-Taktiken oder sensationsheischende Texte oder Bilder verwenden, um Traffic zu erzeugen. Dazu gehören zum Beispiel Anzeigen, die behaupten, Geheimnisse, Skandale oder ähnliche Informationen über das angebotene Produkt oder die angebotene Dienstleistung zu enthüllen, Anzeigen, die Clickbait-Nachrichten wie "Klicke hier, um es herauszufinden", "Du glaubst nicht, was passiert ist" oder synonyme oder ähnliche Phrasen verwenden, um die Nutzer zu ermutigen, auf die Anzeige zu klicken, um ihren kompletten Kontext zu verstehen. Dazu gehören außerdem Anzeigen, die eindeutig veränderte Bereiche des Körpers in vergrößerter Darstellung zeigen, Anzeigen, auf denen Polizeifotos zu sehen sind oder die Aufnahmen von realen Unfällen oder Katastrophen zeigen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bewerben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Anzeigen, welche Bilder "vorher und nachher" zeigen, um deutliche Änderungen des menschlichen Körpers zu bewerben.
Zur zweiten Gruppe gehören Anzeigen, die negative Lebensereignisse wie den Tod, Unfälle, Krankheit, Haft oder einen Bankrott dazu nutzen, Angst, Schuldgefühle oder andere starke negative Emotionen zu erzeugen, um den Betrachter der Anzeige zu einer Handlung zu bewegen. Dazu gehören zum Beispiel Anzeigen, welche den Nutzer zum Kauf, zum Abonnement oder zur Beendigung des Konsums eines Produktes oder einer Dienstleistung bewegen sollen, um Schaden abzuwenden. Auch Anzeigen, welche Not, Schmerz, Angst oder Schrecken einsetzen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu bewerben, sollen ausgeschlossen sein.
Somit werden zum Beispiel auch Anzeigen, die vor dem Konsum schädlicher Genussmittel warnen sollen, zukünftig ausgeschlossen sein.