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Wie man eine Penalty für unnatürliche ausgehende Links wieder los wird

Christian Kunz
04. April 2014
Zuletzt aktualisiert: 04. April 2014

Google-NewsFür die meisten Webmaster ist es ein Schock, wenn sie in den Google Webmaster Tools über eine verhängte Strafe (Penalty) informiert werden. Ist es erst einmal so weit gekommen, heißt es handeln, denn es ist möglich, die Penalty recht schnell wieder loszuwerden - gerade dann, wenn die Strafe wegen ausgehender Links verhängt wurde.

 


Erst vor wenigen Tagen machte eine Meldung die Runde, dass ein gesamter Blog wegen eines einzigen Gastbeitrags von Google abgestraft worden war. Normalerweise informiert Google über manuell verhängte Penalties in den Google Webmaster Tools. Das Problem hierbei: Es gibt leider keine Auskunft, welche Links die Penalty ausgelöst haben. Gerade bei größeren Webseiten mit vielen Beiträgen kann es dann schwierig sein, die Quelle des Übels zu finden.

Google-Warnung bei manuellen Maßnahmen aufgrund bestimmter ausgehender Links

Bildquelle: Search Engine Watch

 

Ursachenforschung

Um die unnatürlichen Links zu finden, die zur Penalty geführt haben, muss man systematisch vorgehen. Das Gute ist, dass die Recherche bei ausgehenden Links einfacher ist als bei eingehenden Links, weil man über die ausgehenden Links meist einen besseren Überblick und auch mehr Kontrolle hat. Die folgenden Fragen können bei der Suche unterstützen:

  • Wurden in letzter Zeit Links verkauft?
  • Gab es Gastbeiträge, die nicht genau zum Thema der Webseite gepasst haben?
  • Wurde Linktausch betrieben und / oder gibt es reziproke Links?
  • Gibt es Seiten mit zufälligen Linksammlungen, in die man sich eintragen kann? Verzeichnisse und Linklisten gehören dazu.
  • Sind Links in Kommentaren auf "nofollow" gesetzt?
  • Gibt es ein Forum mit der Möglichkeit, Follow-Links zu setzen?
  • Werden Kommentare und Forenbeiträge gleich freigeschaltet, oder prüft sie zuvor ein Moderator?

 

Danach: Reconsideration Request stellen

Wurde die Ursache für die Penalty gefunden, muss bei Google ein Reconsideration Request gestellt werden. Darin teilt man Google mit, dass die Ursache des Verstoßes gegen die Richtlinien beseitigt ist. Idealerweise erstellt man zuvor noch ein Dokument, in dem die beseitigten Links aufgeführt sind. Hier bietet sich ein Google Doc an, denn dieses lässt sich direkt aus dem Reconsideration Request verlinken.

Hier ein Textvorschlag für einen Reconsideration Request:

 

Liebes Google-Team,

am [Datum] habe ich die Nachricht erhalten, dass wegen unnatürlicher Links auf meiner Webseite manuelle Maßnahmen verhängt wurden.

Ich habe inzwischen alle ausgehenden Links überprüft und bin der Überzeugung, dass nun alle fraglichen Links entweder entfernt oder auf "nofollow" gesetzt sind. In diesem Dokument [Link auf Google Doc o. Ä.] finden Sie die Liste der bearbeiteten Links.


Für die Beachtung Ihrer Richtlinien werde ich zukünftig Sorge tragen.

 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Sollte es nicht gleich beim ersten Mal klappen, darf man sich nicht entmutigen lassen. Es kann durchaus mehrerer Anläufe bedürfen, bis eine Reaktion erfolgt. Sobald aber die Penalty aufgehoben wurde, dürften sich schnell wieder Verbesserungen in den Zugriffszahlen zeigen.

 

Weitere Infos auf Search Engine Watch

 

Christian Kunz

Von Christian Kunz

SEO-Experte.
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