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Recht auf VergessenGoogle hat sich kritisch zu Forderungen geäußert, bestimmte Einträge weltweit zu löschen. Die Anwendung nationalen Rechts auf internationale Suchergbnisse könne zu einer Bedrohung der Meinungsfreiheit führen.

Das sogenannte Recht auf Vergessen (werden) beschäftigt Google und die Datenschutzbehörden vieler Staaten schon seit langer Zeit. Im Grunde geht es darum, was mit Suchergebnissen geschehen soll, die zum Beispiel aufgrund von Persönlichkeitsrechten gelöscht werden müssen.

Lange Zeit hatte Google solche Ergebnisse nur in dem jeweiligen Land bzw. in der für das Land des Antragstellers geltenden Google-Version gelöscht. Google hatte dies auf ganz Europa ausgeweitet und schließlich sogar alle Google-Versionen weltweit einbezogen - allerdings nur für Suchanfragen, die aus dem Land des Antragstellers der Löschung stammen.

Das genügte der französischen Datenschutzbehörde CNIL jedoch nicht. Sie forderte das Löschen der betreffenden Ergebnisse weltweit und für alle Nutzer und verhängte eine Strafe von 100.000 Euro gegen Google. Google wiederum setze sich dagegen zur Wehr und kündigte an, vor den französischen Staatsrat zu ziehen, das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs.

In einem Blogpost nimmt Google nun erneut Stellung zum Thema. Darin heißt es, man stimme mit dem berechtigten Anspruch vieler Antragsteller auf Löschung überein - immerhin habe man inzwischen ungefähr 780.000 URLs entfernt.

Ein weltweites Löschen für alle Nutzer gefährde hingegen die Meinungsfreiheit. Wenn das Recht eines einzelnen Landes die Suchergebnisse anderer Länder beeinflussen könne, öffne dies die Türen für andere, auch nicht demokratische Länder, eine ähnliche Macht auszuüben.

Google stellt zum Schluss des Beitrags die Frage: Soll die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Privatsphäre durch jedes einzelne Land bestimmt werden, oder soll ein Land für alle anderen Länder entscheiden?

 

Titelbild © Feng Yu - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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