Die neue Google-Penalty für störenden Interstitials gilt auch für Popups zur Sprachauswahl. Statt der Popups sollten internationale Webseiten alternative Methoden anwenden.
Googles neue Penalty besteht seit dem 10. Januar und betrifft Popups und große Banner auf mobilen Webseiten, die beim Sprung aus der Suche die Hauptinhalte der Seite verdecken. Es gibt jedoch Ausnahmen: So sind zum Beispiel Popups, die aus rechtlichen oder religiösen Gründen erscheinen, von der Strafe ausgenommen.
Keine Ausnahme dagegen gibt es für Einblendungen auf internationalen Webseiten, in denen die Nutzer die gewünschte Sprache für die Webseite auswählen können. Das bestätigte Johannes Müller jetzt auf Nachfrage eines Nutzers per Twitter:
Statt eines Popups sollte man alternative Mechanismen verwenden. Eine Möglichkeit ist das Auslesen der Browsersprache. Webseiten, vor allem solche, die unter verschiedenen Länder-Domains (ccTLDs) verfügbar sind, können auf Basis der IP-Adresse ihrer Besucher entscheiden, ob ein Nutzer aus dem jeweiligen Land kommt und ihnen im Zweifelsfall ein Banner (kein Popup) zur Sprachauswahl bzw. zur Wahl der passenden Landesversion anzeigen. So verfährt unter anderem Amazon. Wenn zum Beispiel ein Nutzer mit einer französischen IP die .de-Version der Seite aufruft, wird ihm eine entsprechende Auswahl präsentiert.
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