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InterstitialGoogle behalndelt religiös bedingte Interstitials wie Einblendungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften vorgenommen werden. Damit müssen die betreffenden Webseiten wohl auch keine Abstrafung befürchten.

Google wird ab dem 10. Januar Webseiten mit bestimmten Arten von störenden Einblendungen, sogenannten Interstitials, abstrafen. Das bedeutet, dass die betreffenden Seiten in der mobilen Suche schlechtere Rankings erhalten werden. Das kann geschehen, wenn die Einblendungen zum Beispiel unmittelbar nach dem Aufruf oder auch während des Lesens einer Seite erscheinen und den Hauptinhalt verdecken.

Bereits ausgeschlossen von möglichen Penalties sind Interstitials, die aufgrund rechtlicher Notwendigkeiten angezeigt werden, wie zum Beispiel Cookie-Hinweise oder eine Altersüberprüfung. Auch Login-Dialoge auf Seiten, deren Inhalte nicht öffentlich verfügbar sind, gehören zu den Ausnahmen.

Neu ist die Information, dass auch religiös bedingte Interstitials unproblematisch sind. Das hat Google in einem aktuellen Hangout bestätigt:

"We talked with that the team that is doing this, specifically with regards to to this kind of situation and we would for the most part we will treat these type of in interstitial the same as we would any other kind of legal or kind of policy interstitial. So this wouldn't be seen as an ad interstitial."

Zuvor hatte ein Webseitenbetreiber erklärt, dass er zu jedem Sabbat seine Webseite schließe und einen entsprechende Hinweis anzeige. Zudem werde ein Serverstatus 503 gesendet, der bedeutet, dass die Seite nicht verfügbar ist. Gleichzeitig werde im HTTP-Header die Information geliefert, wann die Inhalte wieder verfügbar seien.

Für Google genügen diese Informationen, um zu erkennen, dass die Inhalte zu einem späteren Zeitpunkt indexiert werden können.

Die vollständige Unterhaltung zu diesem Thema ist in folgendem Webmaster-Hangout zu finden:

 

Webmaster-Hangout

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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