Im Zusammenhang mit der jüngsten Strafe gegen Google wegen der Bevorzugung eigener Produkte in den Suchergebnissen hat die EU-Kommission Beratungsleistungen in SEO- und SEM-Fragen ausgeschrieben. Bis zu zehn Millionen Euro werden dafür bezahlt.
Nachdem die EU-Kommission in der vergangenen Woche die Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google wegen der vermeintlichen Bevorzugung eigener Produkte in den Suchergebnissen verhängt hatte, wurde jetzt von der Behörde eine Ausschreibung für SEO-Dienstleistungen veröffentlicht. Dabei geht es um die Überwachung der Google-Ergebnisse, insbesondere der Shopping-Ergebnisse, sowie um die Analyse von Rankingfaktoren.
In dem frei verfügbaren Dokument wird der Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistungen wie folgt beschrieben:
"The subject matter of the FWC is to provide the Commission with technical expertise in the field of Search Engine Optimisation ("SEO") and Search Engine Marketing ("SEM"), as well as statistical and economic analysis related to these two subject matters, in the context of (i) the monitoring by the Commission of the implementation of the Commission's decision of 27 June 2017 in case AT.39740 – Google Search (Shopping) ("the Decision") and (ii) the Commission's defence before the Community Courts in relation to actions for annulment of the Decision, or any other action against the Commission in relation to the Decision, or of any subsequent Commission decision related to the implementation of the Decision."
Es geht also um die Beratung in SEO- und SEM-Fragen im Zusammenhang mit Google Shopping bzw. mit der am 27. Juni verhängten Strafe. Der Dienstleister soll technische Beratung leisten und statistische sowie wirtschaftliche Analysen liefern - auch in eventuellen Gerichtsverfahren.
Weiter unten im Dokument wird im Abschnitt zur möglichen Auftragsvergabe an Subunternehmer erläutert, welche Aufgabe vom Vertragsnehmer selbst zu erbringen sind (Übersetzung Red.):
- Die Untersuchung von Prozessen und Methoden, welche die Anzeige und die Positionierung organischer Suchergebnisse bestimmen
- Die Untersuchung von Prozessen und Methoden, welche die Anzeige und die Positionierung bezahlter Suchergebnisse (wie zum Beispiel Suche-Ads) bestimmen.
Im weiteren Verlauf des Dokuments werden diese Aufgaben näher spezifiziert:
- Prozesse, Methoden und Relevanzstandards, die zum Ausspielen von Google Shopping-Ergebnissen wie auch von Ergebnissen der Wettbewerber auf Googles organischen Suchergebnisseiten führen
- Prozesse und Methoden, die über die Positionierung und die Darstellung von Googles Shopping-Ergebnissen wie auch von Ergebnissen der Konkurrenten führen, einschließlich der Relevanzstandards, der Rankingalgorithmen, Mechanismen zur Anpassung oder Abwertung und ihrer jeweiligen Bedingungen, Parameter und / oder Signale
- Die Arten von Landing Pages für Klicks auf Googles Shopping-Ergebnisse als auch auf die Ergebnisse der Konkurrenz und
- Die visuelle Darstellung von Preisvergleichsuchen inklusive der Art und der Granularität der Informationen in den Ergebnissen, die für die Nutzer verfügbar sind, als auch die Möglichkeit der Interaktion mit dem Nutzer.
In Abschnitt 1.5 des Dokuments ("Pricing") wird das Budget genannt: Über die gesamte Laufzeit und für alle Bestandteile der zu erbringenden Leistungen liegt dieses bei bis zu zehn Millionen Euro.
Die Ausschreibung könnte für SEO-Anbieter also durchaus lukrativ sein - vor allem für solche Unternehmen, die über eine ausreichende Datenbasis verfügen, um die geforderten systematischen Analysen durchführen zu können.
Titelbild "© European Union 2016 - European Parliament".
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