Wer eine Disavow-Datei zum Abwerten von Backlinks bei Google einreicht, macht sich nicht verdächtig. Schließlich gibt es viele legitime Gründe dafür.
Wer befürchtet hat, Google könnte bereits das Hochladen einer Disavow-Datei zum Abwerten von Backlinks als verdächtig einstufen, hat sich vermutlich getäuscht. Zumindest hat Gary Illyes von Google jetzt auf Twitter eine entsprechende Antwort gepostet.
Ein Nutzer hatte zuvor gefragt, ob das Einreichen einer Disavow-Datei einer Seite schaden könne, weil dadurch der Verdacht fragwürdiger SEO-Praktiken entstehe:
Es gibt genügend legitime Gründe, eine Disavow-Datei hochzuladen. Etwa dann, wenn eine Seite zuvor gehackt wurde und ein Hacker viele unerwünschte Links auf die Seite eingerichtet hat. Oder wenn eine Anzeigenkampagne geschaltet wurde, die irrtümlicherweise Dofollow-Links enthält. Möglich ist auch, dass nach dem Wechsel des SEO-Dienstleisters aufgeräumt und gekaufte Links abgewertet werden sollen.
Es ist also kein Problem, eine Disavow-Datei hochzuladen. Allerdings sollte man darauf achten, nicht über das Ziel hinaus zu schießen und nur solche Links abzuwerten, von denen man sicher weiß, dass sie tatsächlich schädlich sind.
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