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PenaltyGoogle kann eine bereits aufgehobene manuelle Maßnahme erneut verhängen, wenn eine Disavow-Datei entfernt wurde, die zur Aufhebung der manuellen Maßnahme geführt hat. Vor allem mehrfaches Entfernen und Wiedereinrichten von Disavow-Dateien kann das Webspam-Team auf den Plan rufen.

Wenn Google gegen eine Website eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links verhängt, kann es helfen, die betreffenden Links per Disavow-Tool abzuwerten und einen Reconsideration Request zu stellen.

Entfert man diese Disavow-Datei aber, nachdem die manuelle Maßnahme aufgehoben wurde, dann kann es sein, dass die manuelle Maßnahme wieder eingerichtet wird. Das erklärte John Müller in den Google SEO Office Hours vom 27. November.

Manche Spammer würden das Disavow-Tool ausnutzen, um nach dem Aufheben einer manuellen Maßnahme wieder all Links zu aktivieren. Das könne dazu führen, dass Googles Webspam-Team beim nächsten Mal länger warte, bis eine manuelle Maßnahme aufgehoben werde.

Wenn sich allerdings die Situation in Bezug auf Links nach längerer Zeit normalisiert habe, sei das Entfernen einer Disavow-Datei wohl kein Problem, so Müller weiter.

Nach dem Aufheben einer manuellen Maßnahme ist Google übrigens nicht nachtragend. John Müller sagte, alles, was mit der manuellen Maßnahme verbunden sei, werde mit deren Aufhebung deaktiviert. Es könne aber aus technischen Gründen auch nach dem Aufheben einer manuellen Maßnahme noch Nachwirkungen geben, etwa dann, wenn Google eine Website mit gescrapten und kopierten Inhalten komplett aus dem Index entfernt habe. Dann dauere es eine Zeit, bis die Website wieder indexiert sei.

 

Titelbild: Copyright Giromin Studio - stock-adobe.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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