Eine Sitemap gilt nur für die URLs, die dem übergeordneten Verzeichnis nachgelagert sind. Google bestätigt, dass dies nach wie vor gilt.
Der Ort, an dem sich eine XML-Sitemap befindet, bestimmt darüber, für welche URLs sie gültig ist. Das ist in der Dokumentation unter sitemaps.org definiert. So kann eine Sitemap-Datei, die sich unter https://example.com/category/ befindet, URLs enthalten, die mit https://example.com/category/ beginnen, nicht aber zum Beispiel URLs mit https://example.com/bilder.
Laut John Müller von Google ist das nach wie vor gültig. Eine Ausnahme bestehe demnach aber dann, wenn man eine Sitemap per robots.txt einreiche. In diesem Fall können auch URLs von einem anderen Host in einer Sitemap stehen, die auf einem davon abweichenden Host liegt. Durch den Verweis in der robots.txt des einen Hosts auf die Sitemap auf dem anderen Host wird das Quer-Referenzieren der URLs in der Sitemap legitimiert.
Im entsprechenden Dokument unter sitemaps.org wird das so beschrieben:
"By default, this will result in a "cross submission" error since you are trying to submit URLs for www.host1.com through a Sitemap that is hosted on www.sitemaphost.com (and same for the other two hosts). One way to avoid the error is to prove that you own (i.e. have the authority to modify files) www.host1.com. You can do this by modifying the robots.txt file on www.host1.com to point to the Sitemap on www.sitemaphost.com."
Laut Müller funktioniert das auch, wenn man die zwei unterschiedlichen Hosts in einem gemeinsamen Konto der Google Search Console verifiziert hat.
Damit eine Sitemap also funktioniert, muss man entweder darauf achten, sie an der richtigen Stelle zu platzieren oder durch entsprechende Verweise in der robots.txt oder durch Verifikation in der Google Search Console für die Legitimation der Sitemap zu sorgen.
Titelbild: Copyright teguhjatipras - stock.adobe.com
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