Die Schreibweise der Domain-Direktive im Disavow-Tool spielt laut Googles John Mueller keine Rolle. Das geht aus einem aktuellen Tweet hervor.
Googles Disavow-Tool erlaubt das Abwerten unerwünschter Links. Dazu muss eine Textdatei erstellt werden, in welcher die URLs der betreffenden Links aufgeführt werden, die abgewertet werden sollen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, das zu tun: entweder durch Ausweisung einzelner Seiten oder durch die Kennzeichnung kompletter Domains.
Um die Domain-Direktive geht es in einem aktuellen Tweet von John Mueller (Google Schweiz). Auf die Frage einer Nutzerin, ob die Direktive groß oder klein zu schreiben sei, antwortet Mueller, dies spiele keine Rolle. Es ist also sowohl die Schreibweise "domain:" also auch die Schreibweise "Domain:" zulässig.
Vorsicht ist jedoch bei Verallgemeinerungen geboten. Die Aussage Muellers bezieht sich nur auf die Domain-Direktive, nicht aber auf die Domains selbst. Zwar werden Domains im Domain Name System (DNS) nicht nach Groß- und Kleinschreibung unterschieden, doch sollte für sie im Disavow-Tool stets die Kleinschreibung gewählt werden.
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