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BacklinksDie am Wochenende von Google verhängten manuellen Maßnahmen betreffen vor allem Blogs, die bezahlte Bewertungen veröffentlicht haben, ohne die Links entsprechend zu kennzeichnen.

Wie heute berichtet, hat Google am Wochenende gegen eine große Zahl von Webseiten manuelle Maßnahmen (Penalties) wegen unnatürlicher ausgehender Links verhängt. Inzwischen ist klar, welche Art von Webseiten dabei im Fokus stand: Nach einem Bericht von The SEM Post hat es vor allem Blogs getroffen, und zwar solche Blogs, die Bewertungen bzw. Reviews über Produkte veröffentlicht und dabei auf die Seite des Anbieters verlinkt hatten. Diese Links wurden jedoch nicht per "nofollow" gekennzeichnet, wie es Googles Webmaster-Richtlinien vorschreiben.

Im letzten Monat hatte Google Blogger gewarnt, dass nicht gekennzeichnete Links, die als Gegenleistung für Gratisprodukte oder für Vergünstigungen der jeweiligen Anbieter gesetzt werden, gegen die Webmaster-Richtlinien verstoßen. Wie es aussieht, war diese Warnung als Chance gedacht, vor der Verhängung von Maßnahmen noch Anpassungen vorzunehmen.

Doch nicht nur Links auf die Webseiten der Anbieter selbst sind davon betroffen. Es genügt auch schon, auf eine Produktseite in einem sozialen Netzwerk zu verlinken, ohne diesen Link mit "nofollow" auszuzeichnen, um gegen Googles Regeln zu verstoßen.

Wer sich davor schützen will, auch in Zukunft nicht auch zur Gruppe der abgestraften Blogger zu zählen, sollte die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Nofollow-Links verwenden oder auf eine Seite weiterleiten, die per robots.txt gesperrt ist
  • Kennzeichnen der betreffenden Beiträge als gesponsort bzw. als Werbung

Wer das Pech hatte und von Google mit einer Penalty belegt wurde, wird nicht um das Stellen eines Reconsideration Requests herumkommen.

 

Titelbild © John Smith - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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