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QualitätsprüferGoogle hat in diesem Monat eine neue Version seiner Qualitätsrichtlinien für Webseiten herausgebracht. Zu den wichtigsten Änderungen gehören neue Prüfkriterien für Featured Snippets.

Nur wenige Monate nach dem letzten Update hat Google seine Qualitätsrichtlinien erneut aktualisiert. Die aktuelle Version vom Mai enthält einige Änderungen, die beachtet werden sollten. Die Richtlinien gelten für menschliche Qualitätstester, die sich im Auftrag von Google stichprobenartig verschiedene Webseiten ansehen. Die Bewertungen fließen allerdings nicht direkt in die Rankings ein, sondern werden genutzt, um die Algorithmen zu optimieren, die für das Ranking der Ergebnisse verantwortlich sind.

 

Featured Snippets

Google zeigt Featured Snippets für eine große Anzahl von Suchanfragen an. Die prominenten Suchergebnisse erscheinen laut einer aktuellen Studie für immerhin 12 Prozent der Suchanfragen. Doch nicht immer sind die in einem Featured Snippet enthaltenen Informationen korrekt. Deshalb hat Google die Prüfkriterien für Featured Snippets angepasst und mit einem neuen Beispiel versehen:

 

Google Qualitätsrichtlinie: Featured Snippet fails to meet

 

Dieses Beispiel zeigt ein Featured Snippet, das für die Suchanfrage nach "wer hat die Treppe erfunden?" eine falsche Antwort liefert. Dies wird im Kasten rechts erklärt.

Die Verdeutlichung macht klar, dass die Bedeutung von Featured Snippets und deren Inhalte in Zukunft weiter steigen könnte. Google möchte damit sicherlich vor allem das Auftauchen von Falschinformationen vermeiden, mit denen es nach wie vor Probleme gibt.

 

Suchanfragen mit möglichem pornografischen Inhalt

Es gibt Suchanfragen, die sowohl eine erotische bzw. pornografische Intention als auch einen anderen Hintergrund besitzen können, wie etwa "brust" oder "sexualität". Google weist die Prüfer in der neuen Version der Qualitätsrichtlinien ausdrücklich darauf hin, solche Suchanfragen und die gelieferten Ergebnisse so zu behandeln, als bestehe kein erotischer oder pronografischer Hintergrund:

"For 'possible porn intent' queries, please rate as if the non-porn interpretation were dominant, even though some or many users may be looking for porn. For example, please rate the English (US) query [breast] assuming a dominant health or anatomy information intent."

 

Klarstellung zu anstößigen Inhalten

In einer erweiterten Erklärung wird jetzt verdeutlicht, wann Inhalte als anstößig zu kennzeichnen sind und wann nicht. Als Beispiel wird das Thema Kindesmissbrauch genannt: Nur weil das Thema an sich schon für die Besucher einer Seite belastend sein kann, heißt das noch nicht, dass die Inhalte an sich als anstößig zu kennzeichnen sind. Es geht viel mehr um den Zweck, den die Seite verfolgt: Will sie aufklären und informieren, oder verfolgt die Seite ein an sich anstößiges Ziel, indem sie etwa zu verbotenem Verhalten auffordert?

Wörtlich steht in den Richtlinien:

"Important: Please think about the purpose of the page and how the content is presented when determining whether to assign the Upsetting-Offensive flag. There are many results around the web that focus on sensitive topics such as child abuse, violence, or racism; however, you should assign the Upsetting-Offensive flag based on the purpose, type, and/or presentation of the content on the page —not because the topic itself is sensitive or potentially upsetting."

 

Fazit

Die in dem Update enthaltenen Änderungen sind eher von kleinerem Umfang, aber dennoch bemerkenswert. Vor allem die Anpassungen in Bezug auf Featured Snippets sollten beachtet werden. Zukünftig wird Google sicherlich noch genauer darauf achten, dass die dort erscheinenden Inhalte korrekt sind.

 

Eine schöne Zusammenfassung der Änderungen ist übrigens auf The SEM Post zu finden.

 

Titelbild © The Last Word - Fotolia.com

 


Christian Kunz

Von Christian Kunz

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