Das Disavow-Tool zum Abwerten von Links sollte man laut Google nur dann nutzen, wenn man die schädlichen Links kennt oder wenn eine Penalty verhängt wurde.
Google rät zur Vorsicht beim Einsatz des Disavow-Tools: Nur wenn man weiß, von welchen Links man sich distanzieren möchte, oder wenn eine manuelle Maßnahme (Penalty) verhängt wurde, sei der Gebrauch sinnvoll. Das hat Johannes Müller heute per Twitter mitgeteilt:
Ein Nutzer schlug im selben Twitter-Thread vor, Google solle das Disavow-Tool mit einem Hinweis versehen, der vor unerwünschten Folgen des Tools warnt. Der unsachgemäße Gebrauch des Disavow-Tools kann in der Tat einer Webseite und ihren Rankings schaden: Das kann dann geschehen, wenn Links abgewertet werden, die ansonsten einen positiven Effekt hätten. Passend dazu gibt es auch Berichte darüber, dass sich das Ranking von Webseiten durch das Löschen von Disavow-Dateien verbessert hat.
Im November des vergangenen Jahres hatte Google schon einmal Empfehlungen zum Einsatz des Disavow-Tools gegeben. Damals hieß es, man solle das Tool nur dann verwenden, wenn man Googles Algorithmen zum Abwerten zweifelhafter Links nicht vertraue, wenn eine Penalty bestehe oder zur Vorbeugung gegen eine Penalty.
Das Disavow-Tool ist ein Beispiel dafür, wie durch zusätzliche Einflussmöglichkeiten der Webmaster Verwirrung gestiftet werden kann. Notwendig wäre eine offizielle Klarsteilung von Google zu den Möglichkeiten, den Einschränkungen und den Risiken des Tools.
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