Netzneutralität adé - dieser Gedanke drängte sich unlängst auf, als eine mögliche Vereinbarung zwischen Google und dem Zugangsanbieter Verizon durch die Presse ging. Google wollte angeblich für bestimmte Dienste eine höhere Priorisierung im Netz erlangen. Der Diskussion um Netzneutralität, also der Gleichbehandlung aller Dienste und Nutzer im Internet, wurde damit neue Nahrung geliefert.
Inzwischen haben Google und Verizon einen Vorschlag augearbeitet, der auf den ersten Blick auch in Zukunft die Netzneutralität sicherzustellen scheint. Anfangs liest sich das ganze auch so, als würde weiter alles so bleiben wie gewohnt. Bei genauerem Hinsehen kommen einem jedoch Zweifel. Bestimmte Formulierungen lassen größeren Raum für Interpretationen, zum Beispiel:
- Stichwort "Netzwerkmanagement": Hier wird eingeräumt, dass bestimmte Arten von Netzwerk-Traffic - je nach Latenzen - priorisiert werden dürfen.
- "Zusätzliche Services", die priorisiert werden dürfen
Dazu kommt, dass für das drahtlose Internet ein Großteil dieser Regelungen nicht gelten soll. Wenn man bedenkt, dass das mobile Internet in Zukunft eine immer größere Rolle spielen wird, sollte dies bedenklich stimmen. Vieles wird davon abhängen, ob es gelingt, eine Autoritätsinstanz zu installieren, die unabhängig über die Einhaltung der Prinzipien wacht und die auch mit ausreichender Sanktionsmacht ausgestattet ist. Im Gespräch ist die FCC, die auch im Vorschlag von Google und Verizon genannt wird.
Es darf sicherlich nicht außer Acht gelassen werden, dass die Konzentration von Marktmacht im Internet in der Hand weniger Großkonzerne eine potentielle Gefahr für die Freiheit im Netz darstellt. Andererseits gibt es kaum etwas Demokratischeres als das Internet - jeder Verstoß gegen etablierte Prinzipien würde sofort einen Sturm der Entrüstung auslösen. Somit liegt auch wieder vieles in den Händen der Nutzer - sie haben die Möglichkeit, durch ihr Handeln ein mögliches Fehlverhalten von Anbietern zu sanktionieren. Wie schnell und und effektiv das passieren kann, haben einige Fälle in der Vergangenheit bereits bewiesen.