Google will bestimmte Webseiten abstrafen, die Linkaufbau mit Hilfe von Widgets betreiben. Ein solches Vorgehen verstoße gegen die Webmaster-Richtlinien. Wenn man Links in Widgets einbindet, müssen diese als "nofollow" gekennzeichnet werden.
In einem Post auf dem Webmaster Central-Blog schreibt Google, dass Widgets mit verborgenen, minderwertigen oder mit Keywords angereicherten Links gegen die Webmaster-Richtlinien verstießen. Zwar stellten manche Widgets für Webseitenbetreiber eine gute Möglichkeit dar, die Nutzererfahrung zu verbessern, jedoch würden einige Widgets ohne die Absicht der Webseitenbetreiber Links hinzufügen. Darüber hinaus hätten die Webseitenbetreiber keine Möglichkeit, die verwendeten Ankertexte der Links zu kontrollieren.
Google zeigt im Blogbeitrag einige Beispiele für solche Widgets. Dazu gehören unter anderem Vertreter der bekannten Counter, aber auch bestimmte Widgets aus dem Bereich Börse, mit denen Aktienkurse dargestellt werden können. Dabei muss beachtet werden, dass Googles Vorwurf nicht alle Widgets betrifft. Es geht nur um solche Widgets, bei denen die Links auf die oben beschriebene Weise gesetzt werden.
Um Verstöße gegen die Webmaster-Richtlinien auszuschließen, müssen die in den Widgets enthaltenen Links auf "nofollow" gesetzt werden.
Titelbild © giromin - Fotolia.com