Die Disavow-Datei zum Abwerten von zweifelhaften Links bei Google darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Was man beachten sollte, wenn die Datei zu groß wird, hat Google gerade mitgeteilt.
Das Abwerten von Links per Disavow-Datei kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen: Entweder trägt man jede URL einzeln ein, oder man führt Domains an, die dann komplett aus der Wertung genommen werden.
Die Größe der Disavow-Datei muss sich aber innerhalb fester Grenzen bewegen: Es müssen gleichzeitig weniger als 100.000 Zeilen und weniger als 2 MB sein.
Was ist aber zu tun, wenn die Disavow-Datei diese Grenze zu überschreiten droht? Dazu hat Johannes Müller jetzt einen Tipp per Twitter abgegeben. Ein Nutzer hatte zuvor geschrieben, seine Disavow-Datei sei voll, und er müsse weitere Links hinzufügen. Er wollte wissen, ob er alte Disavow-Dateien löschen könne.
Müller antwortete, das sei möglich, wenn die betreffenden Links nicht länger live seien. Statt einzelne URLs einzutragen, solle man besser ganze Domains abwerten.
Der Umgang mit Disavow-Dateien ist nicht einfach. Grundsätzlich stellt sich die Frage, wann dieses Werkzeug überhaupt eingesetzt werden sollte. Laut Google ist das angebracht, wenn eine Penalty besteht, wenn eine Penalty befürchtet wird oder wenn man daran zweifelt, dass Google zweifelhafte Links zuverlässig abwertet.
Titelbild © Krasimira Nevenova - Fotolia.com
Von Christian Kunz+Mehr Infos hier.
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