Das Abwerten von kompletten Domains in einer Disavow-Datei betrifft auch deren Varianten wie zum Beispiel mit und ohne 'www'.
In einer Disavow-Datei können nicht nur Links von einelnen Seiten bzw. URLs gegenüber Google abgewertet werden, sondern es ist auch möglich, komplette Domains einzubeziehen.
Wenn eine Domain in einer Disavow-Datei per domain:spamdomain.tld genannt wird, dann gilt das automatisch auch für deren Varianten:
- mit und ohne "www"
- http und https
Das hat John Müller heute per Twitter bestätigt:
Es ist also nicht notwendig, die verschiedenen Ausprägungen, in denen eine Domain auftreten kann, einzeln zu nennen. Damit kann auch vermieden werden, dass die Datei zu groß wird: Die Obergrenze liegt bei weniger als 100.000 Zeilen sowie einer Dateigröße von weniger als 2 MB.
Ob der Einsatz des Disavow-Tools zum Abwerten von Links überhaupt notwendig ist, kommt auf die Situation an. Google empfiehlt das Tool vor allem dann, wenn eine Penalty wegen unnatürlicher Links besteht oder wenn befürchtet wird, dass es zu solch einer Penalty kommen könnte.
Titelbild © Krasimira Nevenova - Fotolia.com