Googles Penalty für störende Interstitials bleibt auch nach einer Anpassung der betroffenen Seite bestehen, und zwar so lange, bis Google die Seite erneut gecrawlt und indexiert hat. Das gilt umgekehrt auch für die Verhängung der Strafe.
Die neue Google-Penalty für störenden Interstitials gilt auch für Popups zur Sprachauswahl. Statt der Popups sollten internationale Webseiten alternative Methoden anwenden.
Die Google-Penalty für störende Interstitials zeigt bis jetzt wenig Wirkung. Bei vereinzelten Seiten kam es zwar zu Rankingverlusten, doch insgesamt halten sich die Veränderungen bisher in engen Grenzen.
Wenige Tage nach dem Start der neuen Google-Penalty für mobile Webseiten mit störenden Interstitials gibt es bereits erste Beispiele von Seiten, die Rankingverluste hinnehmen mussten.
Nach dem offiziellen Start der Google-Penalty für störende Interstitials ist es wichtig zu wissen, welche Arten von Einblendungen betroffen sind und welche nicht.
Google hat die Abstrafung von Webseiten mit störenden Interstitials live genommen. Statt einer neuen Mitteilung hat das Unternehmen aber lediglich eine Ergänzung der Ankündigung vom August vorgenommen.
Obwohl Google seit dem letzten Penguin-Update in der Lage ist, die Daten kontinuierlich zu aktualisieren, gibt es auch heute noch manuelle Maßnahmen bzw. Penalties für Seiten mit unnatürlichen eingehenden oder ausgehenden Links.
Die Abwertung von mobilen Webseiten mit Interstitials greift nur dann, wenn diese direkt nach dem Sprung von der Suchergebnisseite auf die Landing Page angezeigt werden.
Google behalndelt religiös bedingte Interstitials wie Einblendungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften vorgenommen werden. Damit müssen die betreffenden Webseiten wohl auch keine Abstrafung befürchten.
Es gibt laut Google nur eine Möglichkeit, eine Webseite auf manuell verhängte Penalties zu untersuchen, und das ist die Google Search Console. Tools von Drittanbietern sind dazu also grundsätzlich nicht in der Lage.
Nicht nur für schadhafte Backlinks kann man mit einer Google-Penalty belegt werden. Auch ausgehende Links können zu manuellen Maßnahmen und damit zu einer Abstrafung führen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Arten von ausgehenden Links gefährlich sind.
Google hat aktuell Probleme mit der Anzeige von Penalties (manuelle Maßnahmen) in der Search Console. Dadurch kommt es auch zu Problemen beim Einreichen und der Bearbeitung von Reconsideration Requests.
Das letzte Penguin-Release ist inzwischen fast einen Monat her, und die Diskussion um den richtigen Umgang mit schlechten Links ist noch immer nicht vorbei. Dabei stehen zwei Fragen im Vordergrund: Soll man weiterhin schlechte Links per Disavow abwerten, und was bedeutet Penguin eigentlich für die "guten" Links einer Webseite?
Google will bestimmte Webseiten abstrafen, die Linkaufbau mit Hilfe von Widgets betreiben. Ein solches Vorgehen verstoße gegen die Webmaster-Richtlinien. Wenn man Links in Widgets einbindet, müssen diese als "nofollow" gekennzeichnet werden.
Können auch Anzeigen, die über Google AdSense geschaltet wurden, zu einer Abstrafung mobiler Webseiten führen? Zumindest lässt eine aktuelle Antwort eines Google-Mitarbeiters diese Möglichkeit offen.
Google plant kein Tool zur Prüfung von Webseiten auf störende Werbeeinblendungen, sogenannte Interstitials. Die Nachfrage nach einem solchen Tool war angestiegen, nachdem Google die Abwertung von Webseiten mit störenden Interstitials angekündigt hatte.
Selbst nach dem erfolgreichen Aufheben einer Google-Penalty ist es fast unmöglich, zu den ursprünglichen Rankings zurückzukehren. Das hat Johannes Müller im aktuellen Webmaster-Hangout mitgeteilt.