Google sorgt für Verwunderung, denn die Freigabe eines bestimmten Anzeigentyps für mobile Webseiten kann gegen die eigenen Richtlinien der Suchmaschine verstoßen.
Google sorgt für Verwunderung, denn die Freigabe eines bestimmten Anzeigentyps für mobile Webseiten kann gegen die eigenen Richtlinien der Suchmaschine verstoßen.
Das Optimieren von Webseiten für den RankBrain-Algorithmus ist laut Google irrelevant. Es sei wichtig, gute Webseiten für die Nutzer zu erstellen. Dennoch ist es von hoher Bedeutung, die Funktionsweise von RankBrain zu verstehen. Das kann beim Optimieren von Webseiten von Vorteil sein.
Google erlaubt jetzt Anzeigen mit einer Größe von 300 mal 250 Pixeln im oberen Bereich von mobilen Webseiten. Doch grundsätzlich kann das Googles eigenen Richtlinien widersprechen.
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Sonderzeichen in Titel und Description können ein Weg sein, Suchergebnisse hervorzuheben, doch manchmal entfernt Google sie einfach.
Google entfernt öfter Sonderzeichen aus Titel und Description. Das gilt jedoch nicht immer - so zeigt Google zum Beispiel noch immer Emojis in den Suchergebnissen an.
Google testet eine neue Jobsuche und besitzt ein neues Patent, das die Rankings beeinflussen könnte.
Google ermöglicht jetzt mit "Similar Audiences for Search and Shopping" die gezielte Ansprache von Kunden, die bestimmte Interessen teilen. Damit lassen sich bestehende Remarketing-Listen erweitern und die Konversionsrate erhöhen.
Google will laut einem Bericht die Arbeitszeiten der für das Unternehmen tätigen Qualitätsprüfer deutlich reduzieren. Dabei beschäftigt Google die betroffenen Menschen nicht selbst, sondern hat einen Dienstleister beauftragt.
Google hat im Verlauf des vergangenen Jahres ungefähr 1.600 Änderungen durchgeführt - und das ist nur die Zahl der Änderungen, die sich in Tests durchgesetzt haben. Die Zahl der getesteten und verworfenen Updates liegt deutlich darüber.
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