Entgegen einzelnen Berichten ist der "link:"-Suchoperator bei Google auch weiterhin verfügbar. Allerdings funktioniert er nicht für alle Domains.
Entgegen einzelnen Berichten ist der "link:"-Suchoperator bei Google auch weiterhin verfügbar. Allerdings funktioniert er nicht für alle Domains.
Der Button zum Installieren von Apps aus den Google-Suchergebnissen heraus wird nur selten geklickt. Das Engagement ist anscheinend so niedrig, dass Google die Ressourcen dieses Features in andere Produkte stecken möchte.
Ein britisches Gericht hat im Verfahren des Online-Kartenanbieters Streetmap gegen Google zugunsten des Suchmaschinenanbieters entschieden. Streetmap hatte Google vorgeworfen, mit der Top-Platzierung eigener Kartenergebnisse die Konkurrenz vom Markt verdrängt zu haben.
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Anders als für AdWords wird Google für SEOs auch zukünftig kein Zertifikat anbieten. Dagegen sprechen laut dem Unternehmen vor allem finanzielle Gründe, denn an der Suche selbst würde man nichts verdienen. Doch es gibt sicherlich weitere Argumente, die Google vor einer SEO-Zertifizierung zurückschrecken lassen.
Google wird die Unterstützung für das SPDY-Protokoll zum 15. Mai einstellen. SPDY hat stark zur Entwicklung des inzwischen etablierten HTTP/2-Protokolls beigetragen und ist inzwischen überholt.
Das Sucheverhalten befindet sich in einem starken Wandel. Das klassische Modell der Eingabe von Keywords in Textboxen wird immer mehr abgelöst von komplexen Suchanfragen, die per Sprache erteilt werden. Das liegt zum einen am Aufkommen digitaler Assistenten wir Siri oder Cortana und zum anderen am Voranschreiten der KI-Technologie. Was bedeutet das für die Entwicklung der Suchmaschinen und damit auch für die SEO-Branche?
AMP-Seiten sind kein Ersatz für die mobile Variante von Webseiten, sondern sie sind eher vergleichbar mit einem RSS-Feed. Außerdem eignet sich AMP nicht für alle Arten von Webseiten.
Im aktuellen deutschen Webmaster-Hangout kam die Frage auf, ob es durch die mehrfache Verwendung von Bildern zu Duplicate Content kommen könne. Die Antwort: Das ist durchaus möglich, und es kann sogar sein, dass ein mehrfach verwendetes Bild nicht von seiner Ursprungsseite indexiert wird.
Im Streit um das so genannte "Recht auf Vergessen" gibt es einen entscheidenden Fortschritt: Wie es aussieht, ist Google bereit, betroffene Suchergebnisse weltweit und für alle Google-Versionen auszublenden - solange man eine Suche aus dem Land durchführt, aus dem der Löschantrag stammt.
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